Reinigung von Rohrleitungen und Behälter für kontaminierte Grundwässer aus hydraulischen Sicherungen des ÖGP Bitterfeld-Wolfen – Rahmenvertrag 2021-24 Referenznummer der Bekanntmachung: ÖGP-33-R-21-24
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zörbiger Straße 22
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemiepark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung von Rohrleitungen und Behälter für kontaminierte Grundwässer aus hydraulischen Sicherungen des ÖGP Bitterfeld-Wolfen – Rahmenvertrag 2021-24
Der Auftrag umfasst die Reinigung von Rohrleitungen und Sammelbehältern im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen. Die Rohrleitungen sind entweder auf Rohrbrücken verlegt, isoliert und begleitbeheizt oder erdverlegt. Der Rohrdurchmesser variiert zwischen DN50 bis maximal DN500. Auf Grund der unterschiedlichen Grundwasserqualitäten reichen die anzutreffenden Ansätze von weichen Eisen- bis zu sehr harten Calzitablagerungen. In Abhängigkeit der Ablagerung und des Rohrdurchmessers sind geeignete Reinigungsverfahren einzusetzen, wie z. B. Hochdruck-Wasserspülverfahren, Molchung oder Luft-Wasser-Spülung. An ausgewählten Rohrleitungen ist der Verschmutzungsgrad mittels Kamerabefahrung zu inspizieren. Für die Ausführung der Arbeiten an und auf Rohrbrücken verlegten Rohrleitungen sind zusätzlich Isolier-, Gerüstbau- und Elektroarbeiten notwendig. Die Laufzeit des Rahmenvertrages zur Reinigung der Rohrleitung beträgt 4 Jahre. Besondere Anforderungen des Arbeitsschutzes sind bei der Leistungserbringung zu beachten.
Chemiepark Bitterfeld-Wolfen
DEUTSCHLAND
Siehe II.1.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis (Eigenerklärung auf Formblatt der Vergabestelle) darüber, dass das Unternehmen im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht,
2. Erklärung, dass die in § 123 Abs. 1 GWB, in §123 Abs. 4, Pkt. 1 GWB und in §124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen.
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es ist hier der ausschließlich der Eigenanteil (keine Fremdleistung) auszuweisen.
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung; Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Zu 1.: Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR/a
Zu 2.: Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall: 1 Mio. EUR für Personenschäden, Sachschäden und für sonstige Vermögensschäden. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder auf einen Betrag unterhalb der Mindestsumme von 1 Mio. EUR beschränkt sein.
1. Angaben zu vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angaben zum Inhalt der Leistung, Leistungszeit und Kontaktdaten des Auftraggebers.
2. Angaben zur technischen Ausrüstung, die für die Leistungserbringung vorgesehen ist.
3. Angaben zum Handling/Entsorgung des anfallenden kontaminierten Feststoffs und des Wassers.
4. Nachweis der Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 bzw. BGR 128 für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Zu 1.: a) Es sind mindestens 3 Referenzen zu Inspektions- und Reinigungsarbeiten von Rohrleitungen vorzulegen. Als Referenz zählt, wenn mindestens folgende Reinigungsverfahren zum Einsatz kamen: Molchung, Wasserspülung mittel Hochdruck >50 bar. Jedes der benannten Verfahren muss mindestens bei einer Referenz zum Einsatz gekommen sein.
b) Es sind mindestens 3 Referenzen zu Inspektions- und Reinigungsarbeiten von Behältern vorzulegen. Als Referenz zählt, wenn mindestens folgende Behältervolumina involviert waren: 25 m3.
Zu 2.: Spezifizierung des zur Verfügung stehenden Fuhr-, Maschinen- und Geräteparks einschließlich Angaben der zur Verfügung stehender Reinigungstechnologien.
Das Landesvergabegesetz-LVG LSA- vom 19.11.2012 (GVBI: LSA S.536), geändert durch Gesetz vom 30.7.2013 (GVBI. LSA S. 402) verlangt von den Bietern bei der
Angebotsabgabe für den Fall der Auftragsdurchführung Erklärungen
— zu §10 Abs. 1 und 3 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit),
— zu §12 Abs. 1 und 2 LVG LSA (Verpflichtungserklärung ILO-Kernarbeitsnormen),
— zu §13 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Nachunternehmereinsatz).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.11.2012 (GVBI. LSA Nr. 23/2012, S. 536-541) vereinbart. Zur Absicherung der Auftragnehmerpflichten wird vom Bieter eine Vertragsstrafenerklärung nach § 18 des LVG LSA verlangt.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.