Schmutz- und regenwasserseitige Erschließung der Ortslage Saubach und Kahlwinkel mit Überleitung nach Saubach und Bad Bibra; Saubach, 5. BA Los 11: W.-Pieck-Straße, Weg zur Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-05-ON SB LOS 11
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßhof 5
Ort: Nebra (Unstrut)
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06642
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.azv-unstrut-finne.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schmutz- und regenwasserseitige Erschließung der Ortslage Saubach und Kahlwinkel mit Überleitung nach Saubach und Bad Bibra; Saubach, 5. BA Los 11: W.-Pieck-Straße, Weg zur Schule
Der Abwasserzweckverband Unstrut-Finne in Nebra, der Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut und die Gemeinde Finneland beabsichtigen im Rahmen einer Gemeinschaftsbaumaßnahme, die Anlagen zur Ortsentwässerung in der Ortslage Saubach in einem 5. Bauababschnitt, Los 11 weiter auszubauen bzw. zu erneuern. In diesem Zuge werden auch die Trinkwasserversorgungsleitungen erneuert. Die Gemeinde stellt die Restflächen der W.-Pieck-Straße wieder her.
Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist der Ausbau der Ortskanalisation, die Erneuerung der Trinkwasserleitung und die Wiederherstellung der Straßenrestflächen in der W.-Pieck-Straße sowie die Erneuerung der Kanalisation im Weg zur Schule in Saubach.
Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis
Finneland/OT Saubach
Titel 1: Baustelleneinrichtung
Titel 2: Schmutzwasserkanal (W.-Pieck-Straße, Herrentalgrabenweg)
— ca. 620 m Schmutzwasserkanal DN 200 PP, 14 St. PE-Fertigteilschacht DN 1000, ca. 190 m Hausanschlussleitungen DN 150,
— 750 m2 Oberflächenwiederherstellung in bituminösem Aufbau.
Titel 3: Regenwasserkanal (W.-Pieck-Straße, Herrentalgrabenweg)
— ca. 300 m Regenwasserkanal DN 300 StB, 6 St. Betonfertigteilschacht DN 1000, ca. 120 m Hausanschlussleitungen DN 150,
— 220 m2 Oberflächenwiederherstellung in bituminösem Aufbau.
Titel 4: Schmutzwasserkanal (Weg zur Schule)
— ca. 105 m Schmutzwasserkanal DN 200 PP, 6 St. PE-Fertigteilschacht DN 600/1000, ca. 10 m Hausanschlussleitungen DN 150.
Titel 5: Regenwasserkanal (Weg zur Schule)
— ca. 75 m Regenwasserkanal DN 600 StB, 5 St. Fertigteilschacht DN 600/1.200, ca. 10 m Hausanschlussleitungen DN 150.
Titel 6: Trinkwasserleitung (W.-Pieck-Straße)
— ca. 350 m Druckrohr aus PE 100 RC, SDR 11, da 125 x 11,4, ca. 70 m Druckrohr aus PE 100 RC, SDR 11, da 32 x 2,9,
— 250 m2 Oberflächenwiederherstellung in bituminösem Aufbau,
Titel 7: Restflächen im Auftrag der Gemeinde (W.-Pieck-Straße)
— 1 070 m2 Oberflächenwiederherstellung in bituminösem Aufbau.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb veiner angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Gemäß VOB/A § 6a EU:
— Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung und Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung zur Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse,
— Nachweis Haftpflichtversicherung des Bieters.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 des LVG LSA; Anlage 1),
— Ergänzende Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt zu den § 12, 17 und 18; Anlage 4,
— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes; Anlage 3),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes; Anlage 2),
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung (Anlage 6 LVG LSA),
— Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt sind auch für NAN abzugeben,
— Erklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 (MBl. LSA Nr. 16/2009 vom 11.5.2009), auch für NAN,
Gemäß VOB/A § 6a EU (2),
— Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Gemäß VOB/A § 6a EU Abs. (3):
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (als tabellarische Aufstellung), es ist für die wichtigste Bauleistung eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen,
— Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Vertrags verfügt,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Nachweis Zulassung nach DVGW (Zertifizierungsverfahren nach dem DVGW-Arbeitsblatt GW 301),
— Nachweis Mitgliedschaft „Gütegemeinschaft Kanalbau“ RAL-GZ 961 AK2 bzw.
Fremdüberwachungsvertrag. Bieter müssen auf Anforderung und während der Werkleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 1) sind zu erfüllen.
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme und eine Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme sind zu erbringen; es werden nur selbstschuldnerische Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers angenommen.
Zeit der Mängelansprüche: für Gesamtmaßnahme: 4 Jahre
Die Mängelansprüchebürgschaft ist für die gesamte Mängelansprüchezeit zu hinterlegen.
Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen nach Vergabeunterlagen und VOB/B.
Rechtsform von Bietergemeinschaften: als gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abwasserzweckverband Unstrut-Finne
Schloßhof 5
06642 Nebra
Deutschland
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Bieter sind nicht zugelassen.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift/
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT bei der Vergabestelle des AZV Unstrut-Finne, Schloßhof 5 in 06642 Nebra, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Landesverwaltungsamt 1. Vergabekammer und 2. Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 1 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift: Schloßhof 5
Ort: Nebra (Unstrut)
Postleitzahl: 06642
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.azv-unstrut-finne.de