Komplexe Sanierung der ehemaligen Grabenschule in Eisleben (Stadverwaltung) – Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_04_Grabenschule Eisleben, Architekt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Lutherstadt Eisleben
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eisleben.eu/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplexe Sanierung der ehemaligen Grabenschule in Eisleben (Stadverwaltung) – Objektplanung Gebäude
Objektplanung Gebäude (Architektenleistungen incl. Brandschutzplanung) für die Sanierung und Erweiterung der ehemaligen Grabenschule, Lutherstadt Eisleben, Grabenstraße 40-42 für die künftige Nutzung durch die Stadtverwaltung.
Ehemalige Grabenschule, Lutherstadt Eisleben
Grabenstraße 40-42
06295 Lutherstadt Eisleben
Die Lutherstadt Eisleben beabsichtigt, Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude (Architektenleistungen incl. Brandschutzplanung) für die Komplettsanierung/Erweiterung der ehemaligen Grabenschule für die Nutzung durch die Stadtverwaltung zu vergeben.
Es sollen folgende Leistungen für die vorgesehene Sanierung/Grundinstandsetzung vergeben werden:
1. Objektplanung HOAI § 34; LPH 1-4 unter Berücksichtigung der vorliegenden Planungsunterlagen (Konzeption); optional LPH 5 bis LPH 9,
2. Erstellung eines Brandschutznachweises
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Für die vorgesehene Sanierung wurde im Jahr 2018 eine Machbarkeitsstudie („Konzeption – Zentralisierung der Verwaltung“) in der Qualität einer Vorplanung erstellt. Nach der betr. Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten (KG 300-400) für Sanierung und Erweiterung incl. Kostenfortschreibung 2020 (7 %) auf ca. 4,12 Mio. EUR (netto). Der Auftraggeber wird weitere Planer/Gutachter beauftragen z. B. Tragwerksplanung, Planung Technische Ausrüstung, Freianlagenplanung, Vermessung, Baugrundgutachten, Holzschutzgutachten, SiGeKo etc.
Grundlage der Beauftragung sind die von der Stadt Lutherstadt Eisleben verwendeten gültigen kommunalen Vertragsmuster (KVM). Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 3 inkl. aller notwendigen Abstimmungen im IV. Quartal 2020 abzuschließen, um im IV. Quartal 2020 die durch den Auftragnehmer zu erstellenden, notwendigen Unterlagen gemäß der ZBau für die Prüfung an den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement (BLSA) zu liefern.
Beauftragung der LP 5-9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude
Ort: Aschersleben
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9UD7UH
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.de
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.de
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.de