Modernisierung und Instandsetzung Hyparschale, 2. Bauabschnitt, Heinrich-Heine-Weg, 39114 Magdeburg Los 306 – Schlosserarbeiten (30-ZV-0501/20) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0501/20
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: (Sitz) Katzensprung 2
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und Instandsetzung Hyparschale, 2. Bauabschnitt, Heinrich-Heine-Weg, 39114 Magdeburg Los 306 – Schlosserarbeiten (30-ZV-0501/20)
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt die denkmalgerechte Modernisierung und Instandsetzung der Hyparschale als Denkmal der DDRNachkriegsmoderne
Zur Reaktivierung und Neugestaltung des Flächendenkmals Rotehornpark. Der 1. Bauabschnitt umfasst die Sanierung der Dachschalenkonstruktion mit dem zugehörigen Tragwerk.
In einem zeitnah folgenden 2. BA erfolgen die übrige Sanierung sowie der Ausbau des Gebäudes. Ziel ist die künftige Nutzung als vielseitiger Veranstaltungsort im Stadtraum Magdeburgs.
Magdeburg
Menge und Umfang der Hauptmaßnahmen
Technikgebäude
— Unterkonstruktion für die Rückkühlanlage auf dem Dach,
— Einbau 2 St. Steigleitern,
— Überstieg von Leitungen auf dem Dach,
— Einbau Gitterrostböden,
— Einbau Schaltwart/ Doppelbodensystem,
— Einbau,
— 1 St. Stahltür,
Hyparschale
— Unterkonstruktion für Steigleitung,
— Unterkonstruktion für FSD,
— Abdeckung ELT Schächte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entsprechend § 6a, Nr. 1 EU VOB/A, desweiteren wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Nachweise entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
a) die Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder gegebenenfalls den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
b) die Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorge-schrieben ist.
Zusätzlich werden weitere Informationen, zum Beispiel über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen verlangt.
c) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bau-leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemein-sam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der öffentliche Auftraggeber wird von den Unternehmen insbesondere verlangen, einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich nachzuweisen. Der geforderte Mindestjahresumsatz darf das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur in hinreichend begründeten Fällen übersteigen.
Ist ein Auftrag in Lose unterteilt, finden diese Regelungen auf jedes einzelne Los Anwendung. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch den Mindestjahresumsatz, der von Unternehmen verlangt wird, unter Bezugnahme auf eine Gruppe von Losen in dem Fall festlegen, dass der erfolgreiche Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhält, die gleichzeitig auszuführen sind. Der öffentliche Auftraggeber wird andere ihm geeignet erscheinende Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zulassen, wenn er feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Nachweise entsprechen § 6a, Nr. 3 EU, VOB/A
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit wird der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als 5 Jahre zurückliegen;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
c) die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten;
d) Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht;
e) Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähi-gung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungs-kräfte des Unternehmens, sofern sie nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden;
f) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann;
g) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
h) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
i) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten -mit dem Angebot einzureichen sind:
— die der Ausschreibung beiligenden EFB-Formblätter (221/222)
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „124-Eigenerklärung zur Eignung“ vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „124-Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt, mit dem Angebot sind von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt Erklärungen (im ORIGINAL) wie folgt abzugeben:
— § 10 Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— § 12 Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— § 13 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung,
— FB 241 Abfall,
Entsprechende Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei und können vorab eingesehen werden unter folgendem Link: http://www.magdeburg.de/Start/Wirtschaft-Arbeit/Unternehmerservice/Ausschreibungen.
Vertrag Wartung
Ebenfalls sind auf Verlangen der Vergabestelle folgende Erklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer im ORIGINAL abzugeben:
— § 10 Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— § 12 Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— FB 223.
Abschnitt IV: Verfahren
Magdeburg
Entsprechend § 14 EU VOB/A, keine Teilnehmer zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung mit der den Ausschreibungsunterlagen beigelegten 124-Eigenerklärung zur Eignung. Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Die Eigenerklärung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, wenn diese nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist.
Mit dem Angebot sind weiterhin einzureichen:
— Angebotsschreiben,
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (im Pdf-Format und GAEB),
— Bieterangabenverzeichnis,
— Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— Wartungsvertrag,
Weitere siehe Bekanntmachung III.1.1, III.1.2, III.1.3 und III.2.2.
Des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen,
— Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung,
— Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation (u.a. für Bieteranfragen) und für die Angebotseinreichung zu verwenden. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Das Angebotsschreiben (Angebot oL_eVHB2017) ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können diese Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot (Angebot oL_eVHB2017) ist davon ausgenommen). Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage „Nutzung eVergabe“ sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.
Postanschrift: Ernst-Kamith-Straße 2
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Auf die Bestimmungen des § 160 (3) GWB wird hingewiesen. Insbesondere auf Nr.4., wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, sofern 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.