Pestalozzischule Zeitz, komplette Sanierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes, Erweiterung der Barrierefreiheit – Los 3: Fachplanungen Freianlagen LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: W 60 / 119.3 / 2020 (F)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pestalozzischule Zeitz, komplette Sanierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes, Erweiterung der Barrierefreiheit – Los 3: Fachplanungen Freianlagen LPH 1-9
Planung der komplette Sanierung und des barrierefreien Umbaues des Schulgebäudes der Pestalozzischule Zeitz.
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen für Architekten und Ingenieure gemäß HOAI 2013 §§ 34, 39 und 55
Für die leistungsphasen 1-3 mit der Option auf die Leistungsphasen 4-9,
— Los 1: Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (HOAI Teil 3 Abschnitt 1),
— Los 2.1: Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI Teil 4 Abschnitt 2) Anlagengruppe 1-3,
— Los 2.2: Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI Teil 4 Abschnitt 2) Anlagengruppe 4-5,
— Los 3: Leistungen der Fachplanung Freianlagen (HOAI Teil 3 Abschnitt 2).
Inhalt aller Lose:
— besondere Leistungen,
— Erarbeitung der Haushaltsunterlage Bau zur Vorlage bei dem Fördermittelgeber.
Das Schulgebäude soll mit Hilfe von Fördermitteln komplett saniert, barrierefrei umgebaut, energetisch aufgewertet und mit Infrastrukturmaßnahmen zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude ausgestattet werden. Gleichzeitig soll eine barrierefreie Erschließung des kompletten Gebäudes erreicht werden und durch wärmedämmende Maßnahmen an der Gebäudehülle der Energieverbrauch gesenkt werden.
Pestalozzischule Zeitz
Altenburger Straße 45a
06712 Zeitz
Schulgebäude mit Turnhalle+ Nebengebäude
— Grundleistungen: Fachplanung Freianlagen (HOAI Teil 3 Abschnitt 2), Leistungsphase 1-3,
— Optionsleistungen (jeweils im Ganzen oder in einzelnen Teilen): LP 4-9,
— Besondere Leistungen nach HOAI Anlage 11 (in einzelnen Punkten).
Los 3: Fachplanungen Freianlagen:
— Sanierung der Einfriedung,
— Schaffung eines Fahrradunterstandes.
— Leistungsphase 4: Beginn ist abhängig von der Erteilung des Zuwendungsbescheides,
— Leistungsphase 5-7: Beginn ist abhängig von der Erteilung des Zuwendungsbescheides,
— Leistungsphase 8: laufend ab Baubeginn max. 24 Monate,
— Leistungsphase 9: Dauer Gewährleistung.
Nach III.1) und nach III.2)
Bei objektiver Gleichheit erfolgt die Auswahl nach § 75 Abs. (6) gem. VgV
— (jeweils im Ganzen oder in einzelnen Teilen) LP 4-9,
— besondere Leistungen nach HOAI Anlage 15 (in einzelnen Punkten),
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen, welche sich bewerben, haben mit dem Bewerberantrag einen aktuellen gültigen Handelsregisterauszug beizufügen.
Die Leistungen sind durch Architekten oder bauvorlageberechtigte Ingenieure zu erbringen.
(vgl. VgV§75 Abs. (1), (2), (3)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angabe der Namen und der beruflichen Befähigung der Personen, die für die Erbringung der Leistung als verantwortlich vorgesehen sind nach § 43 Abs. (1) gem. VgV,
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Belege die auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen nach § 44 Abs. (1) und (2) gem. VgV,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. (1)-(4) gem. GWB Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 6.1.2016,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. (1)-(2) GWB, Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 6.1.2016.
Vorstehende Eigenerklärungen/Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften rbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
— Erklärung nach § 45 Abs. (1) Punkt 1. gem. VgV
Wichtung 20 %
Los 1:
— 3 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 0,07 Mio. EUR/a,
— 2 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 0,06 Mio. EUR/a,
— 1 Punkt: fachspezifischer Umsatz > 0,05 Mio. EUR/a,
— 0 Punkte: fachspezifischer Umsatz < 0,05 Mio. EUR/a.
Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet.
Die geforderten Erklärungen sind für jedes Los getrennt abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Jahresumsätze der Mitglieder gewertet.
Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Nachweis nach § 45 Abs. (1) Punkt 3. gem. VgV
Die Mindestforderungen zur Deckungshöhe liegen bei [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
Die Summen gelten pro Jahr 2-fach. D. h. die Versicherung muss bestätigen, dass im Auftretens mehrerer Versicherungsfälle in einem Jahr (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung mindestens dem zweifachen der v. g. Versicherungssumme liegt.
Sollte die aktuelle Berufshaftpflichtversicherung nicht die zuvor genannten Mindestkriterien erfüllen, so ist zusätzlich eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit den v. g. Mindestkriterien abgeschlossen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in voller Höhe bestehen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Nachweis nach § 45 Abs. (1) Punkt 3. gem. VgV
Die Mindestforderungen zur Deckungshöhe liegen bei [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
Die Summen gelten pro Jahr 2-fach. D. h. die Versicherung muss bestätigen, dass im Auftretens mehrerer Versicherungsfälle in einem Jahr (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung mindestens dem Zweifachen der v. g. Versicherungssumme liegt.
Sollte die aktuelle Berufshaftpflichtversicherung nicht die zuvor genannten Mindestkriterien erfüllen, so ist zusätzlich eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit den v. g. Mindestkriterien abgeschlossen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in voller Höhe bestehen.
— Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Wichtung 30 %
Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet wurden. Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des beworbenen Loses sind.
Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
— Planungen für öffentliche Gebäude,
— Planungen in denkmalgeschützten Gebäuden (mind. 1 Referenz). Falls hierzu mindestens eine Referenz vorgelegt wird, erfolgt die Wertung mit max. 2 zusätzlichen Wertungspunkt unabhängig von der Anzahl weiterer spezifischer Referenzen,
— Die geplanten Leistungen wurden durch Fördermittel finanziert (mind. 1 Referenz). Falls hierzu mindestens eine Referenz vorgelegt wird, erfolgt die Wertung mit max. 1 zusätzlichen Wertungspunkt, unabhängig von der Anzahl weiterer spezifischer Referenzen,
— In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden.
Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluß.
Wichtung 30 %
— 3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte >= 3 Stück,
— 2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück,
— 1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück,
— 0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück.
Mögliche Zusatzpunkte:
— 2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte mit Planung in denkmalgeschützten Gebäuden (mind. 1 Referenz) >= 1 Stück,
— 1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte das geplanten Leistungen durch Fördermittel finanziert (mind. 1 Referenz) wurden >= 1 Stück,
— insgesamt zu erreichende Gesamtpunkte-Referenzen: 6 Punkte.
Die geforderten Nachweise sind für jedes Los getrennt abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzen der Mitglieder gewertet.
— Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV.
Wichtung 15 %
Für die eingereichten Referenzobjekte sind Referenzbestätigungsschreiben, ausgestellt durch den Auftraggeber mit Angaben zur Termin- und Kostentreue, einzureichen. Werden durch den Auftraggeber Referenzschreiben nicht ausgestellt, ist ein Bestätigungsersatz durch aussagekräftige und überprüfbare Eigenerklärungen mit Angaben zur Termin- und Kostentreue und der Benennung eines zuständigen Ansprechpartners des Auftraggebers zulässig. Zusätzlich oder abweichend eingereichte Unterlagen und Referenzobjekte werden nicht berücksichtigt.
Wichtung: 15 %
— 3 Punkte: Referenzbestätigung = 3 Stück,
— 2 Punkte: Referenzbestätigung = 2 Stück,
— 1 Punkte: Referenzbestätigung = 1 Stück,
— 0 Punkte: Referenzbestätigung = 0 Stück.
Mögliche Zusatzpunkte:
— 2 Punkte: Referenzbestätigung - Planung in denkmalgeschützten Gebäuden (mind. 1 Referenz) >= 1 Stück,
— 1 Punkte: Referenzbestätigung das geplanten Leistungen durch Fördermittel finanziert (mind. 1 Referenz) wurden. >= 1 Stück,
— insgesamt zu erreichende Gesamtpunkte-Referenbestätigung: 6 Punkte.
Die geforderten Nachweise sind für jedes Los getrennt abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzbestätigungen der Mitglieder gewertet.
— Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 2. gem. VgV
Wichtung 20 %
Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte Personen z. B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen können. Der Nachweis ist durch die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Qualifikation zu erbringen. In Summe der Nachweise zur Anzahl der Fachingenieure (fachspezifisch qualifizierte Personen) müssen alle Fachbereiche des beworbenen Loses nachgewiesen werden, sonst erfolgt keine Wertung.
Wichtung: 20 %
— 3 Punkte: Fachingenieure >= 3,
— 2 Punkte: Fachingenieure = 2,
— 1 Punkte: Fachingenieure = 1,
— 0 Punkte: Fachingenieure < 0.
Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet.
Die geforderten Nachweise sind für jedes Los getrennt abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Gesamtbeschäftigten der Mitglieder gewertet.
— verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 6.1.2016
Wichtung 15 %
— 3 Punkte: Nachunternehmen u./o. Eignungsleihe < 1 NU/EL,
— 2 Punkte: Nachunternehmen u./o. Eignungsleihe = 2 NU/EL,
— 1 Punkte: Nachunternehmen u./o. Eignungsleihe = 3 NU/EL,
— 0 Punkte: Nachunternehmen u./o. Eignungsleihe > 3 NU/EL.
Die geforderten Erklärungen sind für jedes Los getrennt abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Nachunternehmen der Mitglieder gewertet.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV.
Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet wurden.
Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des beworbenen Loses sind.
Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
— Planungen für öffentliche Gebäude,
— Planungen in denkmalgeschützten Gebäuden (mind. 1 Referenz). Falls hierzu mindestens eine Referenz vorgelegt wird, erfolgt die Wertung mit max. 2 zusätzlichen Wertungspunkt unabhängig von der Anzahl weiterer spezifischer Referenzen,
— Die geplanten Leistungen wurden durch Fördermittel finanziert (mind. 1 Referenz). Falls hierzu mindestens eine Referenz vorgelegt wird, erfolgt die Wertung mit max. 1 zusätzlichen Wertungspunkt, unabhängig von der Anzahl weiterer spezifischer Referenzen.
— In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden. Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluß.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Bewerber, welche sich nicht registriert haben können während der Bewerbungsphase nicht über ev. Änderungen und Präzisierungen informiert werden.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.