B 187, Neubau Ortsumgehung Jessen — Mühlanger: Objektplanung Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: O211-001-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gropiusallee 1
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 187, Neubau Ortsumgehung Jessen — Mühlanger: Objektplanung Verkehrsanlagen
Die B 187 übernimmt als Zubringer zur A 9 und als Verbindung zum Oberzentrum Dessau-Roßlau eine wichtige regionale / überregionale Verbindungsfunktion und ist damit in die Verbindungsfunktionsstufe LS II eingestuft. Derzeit führt die Strecke durch die Ortschaften Jessen, Listerfehrda, Elster, Iserbegka und Mühlanger. Zur Erleichterung für den Schwerlastverkehr, zur schnelleren Erreichbarkeit von überregionalen Zentren und zur Erhöhung der Wohnqualität in den Orten soll die B 187 als Ortsumgehung Jessen-Listerfehrda-Elster-Iserbegka-Mühlanger neu gebaut werden. Des Weiteren stärkt die Ortsumgehung das Gebiet erheblich in seiner Attraktivität als Wirtschaftsstandort. Für Radfahrer, Fußgänger und vor allem Anwohner reduziert sich der Verkehrslärm und es kommt zur Verminderung von Konflikt- sowie Unfallpotential.
Jessen — Mühlanger
Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1 und 2, optional Lph 3 - 4 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B 187, Neubau Ortsumgehung Jessen — Mühlanger: Objektplanung Verkehrsanlagen
Postanschrift: Reichardtstraße 7
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
Unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Dessau-Roßlau
Land: Deutschland