Strukturkartierung Fließgewässer Projekt II Los 2 und 3 – Kartierung / Begutachtung Referenznummer der Bekanntmachung: 20/N/0315/MD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strukturkartierung Fließgewässer Projekt II Los 2 und 3 – Kartierung / Begutachtung
Gewässerstrukturkartierung und Erfassung der Wanderhindernisse in den Fliessgewässern in Sachsen-Anhalt.
Bundesland Sachsen-Anhalt
Das Projekt umfasst die Kartierung der Gewässerstruktur nach einer vereinheitlichten Methode für kleine und große Fließgewässer und die Erfassung der Wanderhindernisse in einem Teil des Landes Sachsen-Anhalt. Hierzu wurden die zu kartierenden Teileinzugsgebiete der Gesamtlandesfläche in neun räumliche Lose in Form in sich geschlossener Bearbeitungsgebiete unter Beachtung von Betrachtungsräumen und Oberflächenwasserkörper nach EU-WRRL eingeteilt. Die Auftragsvergabe zur Bearbeitung der einzelnen Bereiche erfolgt in voneinander unabhängigen Projekten. Das hier thematisierte Projekt beinhaltet dabei das Los 2 (Koordinierungsraum MES komplett und den Betrachtungsraum MEL 01) sowie das Los 3 (Koordinierungsraum HAV komplett und die Betrachtungsräume MEL 02 und MEL 04) mit einer zu kartierenden Gewässergesamtstrecke von ca. 2 038 Fließkilometern. Die erhobenen Daten sind verfahrenskonform zu bewerten und in einer Datenbank zu erfassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strukturkartierung Fließgewässer Projekt II Los 2 und 3 – Kartierung / Begutachtung
Postanschrift: Parsevalstraße 2
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99092
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzend zur vorliegenden Bekanntmachung wird auf alle weiteren Ausführungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind verwiesen.
HINWEIS: Ein Versand der Unterlagen per E-Mail oder Post ist nicht vorgesehen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur beivorheriger Registrierung per E-Mail beim Auftraggeber (Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten) automatisch unterrichtet. Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung bewerben, werden gebeten, sich freiwillig beim Auftraggeber zu registrieren (d.h. Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben), um Ihnen im Fall etwaiger Fragen von Mitbewerbern die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können. Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl zuzuordnen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.