Rahmenvertrag zur Vergabe von Analysenleistungen: Analysen an Wasser-, Schwebstoff- und Sedimentproben Referenznummer der Bekanntmachung: 20/N/0275/MD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ottoo-von-Guericke-Straße 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Vergabe von Analysenleistungen: Analysen an Wasser-, Schwebstoff- und Sedimentproben
Analysen an Wasser-, Schwebstoff- und Sedimentproben.
Laborstandorte: Magdeburg, Halle, Wittenberg (Abholung der Proben)
1. Die Leistung umfasst den Analysen bedarf für bestimmte Schad- und Inhaltsstoffe in Wasserproben aus Fließ- und Standgewässern sowie aus dem Grundwasser, die im Jahr 2021 entnommen werden. Die Analysen müssen in vorgegebenen Zeiträumen durchgeführt werden.
2. Die Leistung umfasst den Analysen bedarf für Schad- und Inhaltsstoffe in Schwebstoff- und Sedimentproben aus Fließ-und Standgewässern, die im Jahr 2021 entnommen werden.
3. Die Proben sind durch den Auftragnehmer an den 3 Laborstandorten des LHW (Magdeburg, Halle, Wittenberg) eigenverantwortlich abzuholen. Das den Norm vorgaben entsprechende, gereinigte Flaschenmaterial und alle weiteren, für einen normkonformen Probentransport erforderlichen Materialien (z.B. Transportboxen, Kühlakkus), werden vom Auftragnehmer gestellt.
4. Es sind festgelegte Maßnahmen zur Qualitätssicherung nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag zur Vergabe von Analysenleistungen: Analysen an Wasser-, Schwebstoff- und Sedimentproben
Postanschrift: Mayenbrook 1
Ort: Ottersberg
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 28870
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragsstellung muss der Bewerber / Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Frist für die Angebotsabgabe. Ein Nachprüfantrag ist zudem zulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.