HWSB Treueldeich km 0,0 — 2,3 — Fremdüberwachung Erdbau (FÜ Erdbau) Referenznummer der Bekanntmachung: 20/N/0310/OB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Str. 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Treueldeich km 0,0 — 2,3 — Fremdüberwachung Erdbau (FÜ Erdbau)
Das Planungsgebiet befindet sich im Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde, zwischen Rogätz und Bertingen. Im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt wird die bestehende Deichanlage gemäß der aktuellen Vorschriften und Richtlinien saniert. Ziel ist der DIN-gerechte Aufbau des Deiches zur Gewährleistung der Standsicherheit und der Deichverteidigung im Hochwasserfall. Die Baumaßnahme erstreckt sich auf einer Länge von ca. 2,7 km. Diese Vergabe betrifft die baugrundtechnische Überwachung der Bauausführung.
Rogätz und Bertingen
Fremdüberwachung Erdbau nach ZTV-W 205, Feldarbeiten, Laborarbeiten, Ingenieurleistungen, weitere Einzelheiten siehe Leistungsverzeichnis (LV).
Aktenzeichen 6201 20 0000 06.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB Treueldeich km 0,0 — 2,3 — Fremdüberwachung Erdbau (FÜ Erdbau)
Postanschrift: In den Ungleichen 3
Ort: Sülzetal
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39171
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.