Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der Gemeinde Teutschenthal Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 / 001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Busch 19
Ort: Teutschenthal
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-teutschenthal.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der Gemeinde Teutschenthal
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der Gemeinde Teutschenthal.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der Gemeinde Teutschenthal Los 1
Gemeinde Teutschenthal
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der Gemeinde Teutschenthal
Los 1: 75 Stromlieferstellen Teuschenthal, OT Dornstedt, OT Langenbogen, OT Steuden, OT Holleben, OT Zscherben, OT Eisdorf, OT Asendorf, OT Etzdorf und OT Bahnhof für Straßenbeleuchtung sind zu bedienen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 28. Februar 2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der Gemeinde Teutschenthal Los 2
Gemeinde Teutschenthal
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der Gemeinde Teutschenthal Los 2
67 Stromlieferstellen Teuschenthal, OT Dornstedt, OT Langenbogen, OT Steuden, OT Holleben, OT Zscherben, OT Eisdorf, OT Asendorf, OT Etzdorf und OT Bahnhof für Hausanschlüsse sind zu bedienen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 28. Februar 2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
— Eigenerklärung zur Eignung (gemäß Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung),
— Eigenerklärung zum Unternehmen (gemäß Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung).
Auf gesondertes Verlangen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Bieters (z. B. Handelsregisterauszug), der nicht älter als 3 Monate sein darf – Aktueller Jahresabschluss mit Lage- oder Geschäftsbericht,
— Bankauskünfte,
— Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Bescheinigung über die Zahlung von Sozialabgaben,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
— Nachweis nach § 5 EnWG,
— Referenzliste zur Lieferung von Ökostrom (gemäß Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung).
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes),,
— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes),
— Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes).
Abschnitt IV: Verfahren
Teutschenthal
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).