Konzeptionierung und Durchführung des Flächenmonitorings landwirtschaftlicher Flächen des Landes Sachsen-Anhalt nach Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 auf Basis von Sentinel-Satellitendaten und anderer Methoden Referenznummer der Bekanntmachung: 54/3/2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE269913065
Postanschrift: Leipziger Straße 58
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mule.sachsen-anhalt.de/startseite-mule/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Landwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Konzeptionierung und Durchführung des Flächenmonitorings landwirtschaftlicher Flächen des Landes Sachsen-Anhalt nach Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 auf Basis von Sentinel-Satellitendaten und anderer Methoden

Referenznummer der Bekanntmachung: 54/3/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für ein Flächenmonitoring gemäß Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 aller im Rahmen der jährlichen Agrarantragstellung beantragten landwirtschaftlichen Flächen vergibt das MULE die Konzeption und die Durchführung des Flächenmonitorings auf Basis von Sentinel-Satellitendaten einschließlich der Anwendung „anderer Methoden“ an einen Dienstleister. Auf der Basis der Daten der jährlichen Agrarantragstellung erfolgt durch einen Auftragnehmenden ab dem Jahr 2021 die landesweite automatisierte Überprüfung aller Antragsparzellen mittels Sentinel-Satellitenbildern. Die Kontrollen durch Monitoring beziehen sich auf einen zu prüfenden Flächenumfang von ca. 160 000 landwirtschaftlicher Parzellen auf einer Antragsfläche von 11 500 km2 innerhalb der Landesfläche des Landes Sachsen-Anhalt von 20 450 km2. Für das Jahr 2021 ist dabei die Umsetzung von 2 Kontrollaufgaben vorgesehen. Als erste Kontrollaufgabe ist die Prüfung der „Kulturartenerkennung“ vorgesehen. Bei dieser Kontrollaufgabe wird die Übereinstimmung der von den Antragstellenden im jährlichen Agrarantrag angegebenen Nutzung (Nutzcode, NC) auf den einzelnen Parzellen anhand der Sentinel-Datenzeitreihen überprüft. Als zweite Kontrollaufgabe für das Jahr 2021 ist die Prüfung der Einhaltung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit bzw. einer Mindesttätigkeit im Falle von Dauergrünlandflächen bzw. Bracheflächen vorgesehen. In den folgenden Jahren sollen weitere Kontrollaufgaben, die durch das Flächenmonitoring überprüft werden können (potenziell Monitoring fähig), aufgenommen werden. Der Bietende wird daher aufgefordert, weitere monitoringfähige Kontrollaufgaben, die ab dem Jahr 2021 einbezogen werden können, zu beschreiben und anzubieten. Ist mittels der automatisierten Satellitenbildauswertung der Sentinel-Daten kein eindeutiges Ergebnis, bezogen auf eine Kontrollaufgabe, ermittelbar, sollen durch den Dienstleistenden sogenannte „andere Methoden“ angewendet werden. Diese „anderen Methoden“ werden für die Aufklärung von zweifelhaften Fällen (Gelbe Ampel-Fälle) oder zur Aufklärung von nicht mittels Sentinel-Daten prüfbarer Kontrollaufgaben verwendet. Für ein effizientes Monitoring-System sollten möglichst alle zur Verfügung stehenden zusätzlichen Informationen verwendet werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für ein Flächenmonitoring gemäß Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 aller im Rahmen der jährlichen Agrarantragstellung beantragten landwirtschaftlichen Flächen vergibt das MULE die Konzeption und die Durchführung des Flächenmonitorings auf Basis von Sentinel-Satellitendaten einschließlich der Anwendung „anderer Methoden“ an einen Dienstleister. Auf der Basis der Daten der jährlichen Agrarantragstellung erfolgt durch einen Auftragnehmenden ab dem Jahr 2021 die landesweite automatisierte Überprüfung aller Antragsparzellen mittels Sentinel-Satellitenbildern. Die Kontrollen durch Monitoring beziehen sich auf einen zu prüfenden Flächenumfang von ca. 160 000 landwirtschaftlicher Parzellen auf einer Antragsfläche von 11 500 km2 innerhalb der Landesfläche des Landes Sachsen-Anhalt von 20 450 km2. Für das Jahr 2021 ist dabei die Umsetzung von 2 Kontrollaufgaben vorgesehen. Als erste Kontrollaufgabe ist die Prüfung der „Kulturartenerkennung“ vorgesehen. Bei dieser Kontrollaufgabe wird die Übereinstimmung der von den Antragstellenden im jährlichen Agrarantrag angegebenen Nutzung (Nutzcode, NC) auf den einzelnen Parzellen anhand der Sentinel-Datenzeitreihen überprüft. Als zweite Kontrollaufgabe für das Jahr 2021 ist die Prüfung der Einhaltung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit bzw. einer Mindesttätigkeit im Falle von Dauergrünlandflächen bzw. Bracheflächen vorgesehen. In den folgenden Jahren sollen weitere Kontrollaufgaben, die durch das Flächenmonitoring überprüft werden können (potenziell Monitoring fähig), aufgenommen werden. Der Bietende wird daher aufgefordert, weitere monitoringfähige Kontrollaufgaben, die ab dem Jahr 2021 einbezogen werden können, zu beschreiben und anzubieten. Ist mittels der automatisierten Satellitenbildauswertung der Sentinel-Daten kein eindeutiges Ergebnis, bezogen auf eine Kontrollaufgabe, ermittelbar, sollen durch den Dienstleistenden sogenannte „andere Methoden“ angewendet werden. Diese „anderen Methoden“ werden für die Aufklärung von zweifelhaften Fällen (Gelbe Ampel-Fälle) oder zur Aufklärung von nicht mittels Sentinel-Daten prüfbarer Kontrollaufgaben verwendet. Für ein effizientes Monitoring-System sollten möglichst alle zur Verfügung stehenden zusätzlichen Informationen verwendet werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: fachliche Wertung / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

[removed]

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 54/3/2020
Bezeichnung des Auftrags:

Konzeptionierung und Durchführung des Flächenmonitorings landwirtschaftlicher Flächen des Landes Sachsen-Anhalt nach Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 auf Basis von Sentinel-Satellitendaten und anderer Methoden

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Arnulfstraße 199
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.gaf.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 119 Abs.1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lasssen. Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nach Ablauf dieser Frist sind keine Rechtsmittel mehr möglich.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/12/2020