Hochgeschwindigkeitssystem zur 3-dimensionalen Erfassung von Geschwindigkeitsfeldern und Partikel-/Blasentrajektorien Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/0319/K13/Bre
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Universitätsplatz 2
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ovgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochgeschwindigkeitssystem zur 3-dimensionalen Erfassung von Geschwindigkeitsfeldern und Partikel-/Blasentrajektorien
Hochgeschwindigkeitssystem zur 3-dimensionalen Erfassung von Geschwindigkeitsfeldern und Partikel-/Blasentrajektorien.
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, ISUT
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg
Es handelt sich um ein tomographisches Hochgeschwindigkeits-System zur Messung von 3-dimensionalen Geschwindigkeiten mittels Particle-Image-Velocimetry (3D-3C) und einer Erweiterung zur Rekonstruktion von 3D-Trajektorien, Partikel- oder Blasenformen und Strömungsstrukturen. Dabei kommen mindestens 4 HS-Kameras für die PIV und weitere 2 HS-Kameras für die Rekonstruktion von Trajektorien/Partikelformen zum Einsatz. Die Volumen-Beleuchtung erfolgt mittels gepulsten LED-Modulen für Arbeitsbereiche mit bis zu 300 x 300 x 300mm3. Software zur Steuerung und Auswertung, sowie Mess- und Auswertecomputer gehören zum System. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochgeschwindigkeitssystem zur 3-dimensionalen Erfassung von Geschwindigkeitsfeldern und Partikel-/Blasentrajektorien
Postanschrift: Anna-Vandenhoeck-Ring 19
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37081
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.