Neueinrichtung Schloss Georgium – Transport von Kunstgütern, Einpacken u. Auspacken, Hängung von Gemälden, Anbringung von Objektschildern, Katalogpulten, Flyerhalter, Pinnwand und Plotterbuchstaben Referenznummer der Bekanntmachung: 33/2021 De-Ro
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zerbster Str. 4
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dessau-rosslau.de
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eVergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neueinrichtung Schloss Georgium – Transport von Kunstgütern, Einpacken u. Auspacken, Hängung von Gemälden, Anbringung von Objektschildern, Katalogpulten, Flyerhalter, Pinnwand und Plotterbuchstaben
20902 – Neueinrichtung Schloss Georgium – Transport von Kunstgütern, Einpacken und Auspacken, Hängung von Gemälden, Anbringung von Objektschildern, Katalogpulten, Flyerhalter, Pinnwand und Plotterbuchstaben.
Anhaltische Gemäldegalerie Dessau
Puschkinallee 100
06846 Dessau-Roßlau
Transport von Kunstgütern, Einpacken und Auspacken, Hängung von Gemälden, Anbringung von Objektschildern, Katalogpulten, Flyerhalter, Pinnwand und Plotterbuchstaben.
Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de.
Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden:
Elektronisch in Textform.
Elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
Elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Zulassung mehrerer Hauptangebote: ja
Achtung Vorbehalt!
Die Vergabe mit Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung steht unter dem Vorbehalt einer beschlossenen und durch die Kommunalaufsicht genehmigten Haushaltssatzung 2021 der Stadt Dessau-Roßlau.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ und „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ sind erhältlich unter www.dessau-rosslau.de – Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
— Bewerbererklärung gem. RdErl. MW21.11.2008 – 41 – 3257/03,
— Nachweis der Haftpflichtversicherung zu Personen- und Sachschäden,
— Kopie Versicherungspolice für Kunsttransporte und Mitarbeiter (im Umgang mit Kunstgegenständen).
Erklärungen nach LVG LSA sind mit dem Angebot vorzulegen (auch für Nachunternehmer, soweit zutreffend):
— Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 12 LVG LSA),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§13 Abs. 2 und 4 LVG LSA),
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA),
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung,
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen (auch für Nachunternehmer) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Entfällt
Zu beachten: Seit dem 1.1.2013 gilt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA) vom 19.11.2012, veröffentlicht GVBl. LSA Nr. 23/2012 vom 30.11.2012
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden: nachgefordert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ und „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ sind erhältlich unter www.dessau-rosslau.de – Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
— Eine Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bezogen auf den Transport von Kunst- und Kulturgütern (vergleichbar mit der logistischen Größe) mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,
— Nachweis über ISO Zertifizierung gemäß ISO 9001:2000 oder gleichwertiger Nachweis,
— Nachweis über die zur Verfügung stehenden für Kunsttransport geeignete Straßentransporter in fest geschlossener Bauweise (z.B. „Koffer“),
— Nachweis der Ausstattung durch Vorlage von Kopien der Kfz-Zulassungspapiere oder geeignete technische Erklärungen oder Beschreibungen und Bestätigungen der betreffenden
Fahrzeughersteller.
— Beschreibung der während der Auftragsdauer gleichzeitig zur Ausführung stehenden Pkw und/oder Kleinbussen zur Beförderung von Kurieren bei Bedarf,
— Beschreibung der während der Auftragsdauer zur Verfügung stehenden Hilfsmittel/Geräte zum Transport und Aufstellen besonders schwerer Kunstwerke vom LKW in die Depot-/Ausstellungsräume und zurück,
— Ausführliche Beschreibung der zum Einsatz kommenden Verpackungsmaterialien (Eigenerklärung) und Nachweis, dass der Anbieter Material und Spezialverpackungen verwendet, die die technischen und konservatorischen Standards von Kunstmuseen erfüllen (säurefreies Seidenpapier, Tyvek o.ä., etc.),
— Beschreibung der für die Ausführung zur Verfügung stehenden Transportbehältnisse (Klimakisten, Sammelcontainer, Transportkisten, Paletten, Transportrahmen),
— Benennung eines während der Auftragsdauer ständigen Ansprechpartners, der verantwortlich zuständig ist für die organisatorische Koordination des gesamten An- und Abtransportes (Beschreibung der beruflichen Qualifikationen und des beruflichen Werdeganges dieser Person)
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden:
Nachgefordert
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabe-Nr. 33/2021 De-Ro
Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld).
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Unterlagen
Tag: 9.12.2020
Ende für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften für die Angebotsabgabe: 13.1.2021.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).