Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Motortischen, Rollcontainern und Beistelltischen Referenznummer der Bekanntmachung: GS 130 OV 01/2020

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Tessenowstraße 10
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-Finanzamt/Finanzamt-magdeburg/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=361897
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=361897
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Motortischen, Rollcontainern und Beistelltischen

Referenznummer der Bekanntmachung: GS 130 OV 01/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39130000 Büromöbel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Motortischen, Rollcontainern und Beistelltischen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Hauptort der Ausführung:

Geschäftsbereich des Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt mit insgesamt 30 Anlieferstellen (Ministerium der Finanzen (MF) = 4 Anlieferstellen, Finanzämter (FÄ) = 19 Anlieferstellen, Bau-und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) = sieben Anlieferstellen). Die Details ergeben sich aus der Leistungsbescheibung.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Motortischen, Rollcontainern und Beistelltischen für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Die Lieferungen erfolgen an insgesamt 30 Anlieferstellen. Das Ministerium der Finanzen (MF) hat 4 Anlieferstellen, die 14 Finanzämter (FÄ) mit ihren 2 Außenstellen haben insgesamt 19 Anlieferstellen und das Bau-und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) mit deren Zentrale (2 Anlieferstellen) und 5 Niederlassungen hat insgesamt sieben Anlieferstellen. Die detaillierten Angaben zum Bedarf der Abrufberechtigten ergeben sich aus der Anlage 5 – Leistungsbeschreibung. Für den Vertragszeitraum wird unverbindlich eine vergleichbare jährliche Abrufmenge erwartet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit dem Ablauf des 31.12.2023. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres, es sei denn, der Auftraggeber erklärt bis zum 30.9.2023 für das Optionsjahr 2024 die Verlängerungsoption nicht auszuüben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote erfolgt die Vergabe per Losentscheid.

Hinweis Losentscheid bei Preisgleichheit:

1. Es werden insgesamt 6 optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils 3 mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B.

2. Diese werden in einen Losbehälter gelegt.

3. Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle 3 Lose gezogen wurden.

4. Der Bieter, dessen Name mindestens auf 2 oder der 3 Loszettel steht, erhält den Zuschlag.

5. Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Erklärung Präqualifizierung (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben)

Erklärung,

— dass der Bieter unter Angabe der Zertifikatsnummer präqualifiziert ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist das Zertifikat dem Angebot beizufügen.

Oder

— dass der Bieter nicht präqualifiziert ist.

2. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben)

Erklärung,

— dass der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist oder im Handelsregister eingetragen ist und die geforderten Angaben im Formblatt A3 – Unternehmensdaten eingetragen hat,

— dass der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (einfache Kopie) beigefügt wurde.

Oder

— dass der Bieter im Berufsregister eingetragen ist und die geforderten Angaben im Formblatt A3 – Unternehmensdaten eingetragen hat,

— dass der aktuelle Auszug aus dem Berufsregister (einfache Kopie) beigefügt wurde.

3. Spezifische Eigenerklärungen (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben)

Erklärung,

— dass keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfüllt werden?

— dass keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfüllt werden,

— dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung – bei ausländischen Bietern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht – vorliegt,

— dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß dem § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen,

— dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters gemäß dem § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) nicht vorliegen,

— Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB (soweit erforderlich).

4. Erklärung ARGE (siehe Formblatt AB5 – ARGE)

Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen. Mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben)

Der Bieter verpflichtet sich, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:

— [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden,

— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden sowie auf Nachfrage der Vergabestelle sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen.

2. Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) und zurzeit (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben).

3. Erklärung über den Gesamtumsatz (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben)

Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Eigenerklärung,

1. zur Kommunikation mit der Beschaffungsstelle und dem Auftraggeber, dass diese während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben).

2. dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert sind (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben).

3. Verfügbarkeit und Einsatz eines internen (mindestens) Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystems.

4. Verfügbarkeit und Einsatz eines internen (mindestens) Umweltmanagementsystems.

5. Verfügbarkeit und Einsatz eines internen (mindestens) Hygienekonzepts.

6. Unternehmensbezogene Referenzen (siehe Formblatt A4 – Referenzen):

Der Nachweis über die Referenzen erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich.

Die Darstellung der Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:

— Name und Adresse des Referenzgebers (nur anzugeben, wenn es sich um ein Mitglied der Bietergemeinschaft und /oder um einen Unterauftragnehmer etc. handelt; „Eignungsleihe“),

— Name und Adresse des Auftraggebers (Vertragspartner mit Benennung einer zentralen Telefonnummer und E-Mail, ohne Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, es sei denn, die Genehmigung für die Nennung der Person liegt vor),

— Lieferumfang Motortische,

— Anzahl der Anlieferstellen,

— Lieferauftrag vom (Monat/Jahr) oder Vertrag besteht seit (Vertragsbeginn Monat/Jahr),

— Vertrag bestand (Vertragsbeginn / Vertragsende Monat/Jahr).

Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Referenzen zu prüfen. Die dann erteilten Auskünfte des benannten Vertragspartners bezüglich der Zufriedenheit (1. Qualität der erbrachten Leistung und 2. Zusammenarbeit, Termintreue und Zuverlässigkeit) und des Leistungsumfangs sind maßgeblich.

Das Formblatt A4 – Referenzen soll möglichst zur Angabe der unternehmensbezogenen Referenzen verwendet werden und ist in entsprechender Anzahl zu verwenden, d. h. – es darf vervielfältigt werden.

Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen, von wesentlichen seit dem 1.1.2017 (Abnahme der Leistung) erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Von den 3 Referenzen muss mindestens eine Referenz die Mindestanforderung erfüllen. Die folgenden Mindestanforderungen sind zu beachten:

— mindestens 50 Stück Motortische an mindestens 5 verschiedene Anlieferstellen (einmaliger Lieferauftrag oder Abruf aus Rahmenvereinbarung),

— die jeweilige Referenz wurde ab dem 1.1.2017 erbracht und abgenommen,

— die Konfektionierung und die Auslieferung kann auch durch einen vom Bieter beauftragten Spediteur erfolgt sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/01/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/01/2021
Ortszeit: 12:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www. evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de.

2. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.

3. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 11.1.2021, 12.00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.

4. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über https://www.evergabeonline.de. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.

5. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den „AnA-Web“ werden diese Anforderungen erfüllt. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 – Angebotsaufforderung.

6. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

7. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot – nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle – vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

9. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.

10. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.

11. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.3. der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot – soweit ihm dies zumutbar ist – zu benennen und die unter Ziffer III.1.3. bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Beschaffungsstelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Beschaffungsstelle – die unter Ziffer III.1.1. und Ziffer III.1.3. aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Eine Vorlage der Unterlagen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Beschaffungsstelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann. Eine Vorlage dieser Erklärungen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.

12. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt (vgl. Ziffer III.1.1.). Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (PQ VOL) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3.) zu 5. – Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.

13. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV). Es gilt deutsches Recht.

14. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei einer schriftlichen Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage und bei einer Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:

„Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/12/2020