Durchführung der Unterhaltsreinigung sowie der Glasreinigung in den Dienstobjekten des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: 12.11-03211-04/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lübecker Straße 53-63
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei-web.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/landeskriminalamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Unterhaltsreinigung sowie der Glasreinigung in den Dienstobjekten des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt
Durchführung der Unterhaltsreinigung sowie der Glasreinigung in den Dienstobjekten des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt.
Durchführung der Unterhaltsreinigung sowie der Glasreinigung in den Dienstobjekten des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt Los 1: Unterhaltsreinigung
Magdeburg, Halle, Schönebeck
Durchführung der Unterhaltsreinigung sowie der Glasreinigung in den Dienstobjekten des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt Los 1:
Unterhaltsreinigung
— Objekt 1: Dienstgebäude und Grundstück Lübecker Str. 53-63 in 39124 Magdeburg,
— Objekt 2: Dienstgebäude und Grundstück Haldensleber Str. 3 in 39124 Magdeburg,
— Objekt 3: Dienstgebäude und Grundstück Draisweg 1 in 39108 Magdeburg,
— Objekt 4: Dienstgebäude und Grundstück Trothaer Str. 16 in 06118 Halle,
— Objekt 5: Dienstgebäude und Grundstück Burgwall 3b in 39218 Schönebeck.
Der Vertrag kann maximal 2 Mal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden. Der Auftraggeber teilt dazu dem Auftragnehmer die jeweilige Verlängerung 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich mit. Eine Verlängerung erfolgt maximal für eine Gesamtvertragsdauer von bis zu 5 Jahren, d. h. maximal bis zum 31.3.2026.
Vor Angebotsabgabe hat der Bieter die zwingend vorgeschriebenen Objektbesichtigungen durchführen. Die Objektbesichtigungen finden in der Zeit vom 7.12.2020 bis 18.12.2020 nach vorheriger Anmeldung statt. Die Anmeldung zum Besichtgungstermin muss bis spätestens zum 16.12.2020 unter der Telefonnummer: +49 391 250 2366 erfolgen. Der Nachweis über die los spezifische Objektbesichtigung ist mit dem Angebot einzureichen. Angebote von Bietern, die nicht an der Ortsbesichtigung teilgenommen haben, werden zwingend ausgeschlossen.
Durchführung der Unterhaltsreinigung sowie der Glasreinigung in den Dienstobjekten des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt Los 2_ Glasreinigung
Magdeburg, Halle, Schönebeck
Durchführung der Unterhaltsreinigung sowie der Glasreinigung in den Dienstobjekten des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt Los 2:
Glasreinigung
— Objekt 1: Dienstgebäude und Grundstück Lübecker Str. 53-63 in 39124 Magdeburg,
— Objekt 2: Dienstgebäude und Grundstück Haldensleber Str. 3 in 39124 Magdeburg,
— Objekt 3: Dienstgebäude und Grundstück Draisweg 1 in 39108 Magdeburg,
— Objekt 4: Dienstgebäude und Grundstück Trothaer Str. 16 in 06118 Halle,
— Objekt 5: Dienstgebäude und Grundstück Burgwall 3b in 39218 Schönebeck.
Der Vertrag kann maximal 2 Mal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden. Der Auftraggeber teilt dazu dem Auftragnehmer die jeweilige Verlängerung 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich mit. Eine Verlängerung erfolgt maximal für eine Gesamtvertragsdauer von bis zu 5 Jahren, d.h. maximal bis zum 31.3.2026.
Vor Angebotsabgabe hat der Bieter die zwingend vorgeschriebenen Objektbesichtigungen durchführen. Die Objektbesichtigungen finden in der Zeit vom 7.12.2020 bis 18.12.2020 nach vorheriger Anmeldung statt. Die Anmeldung zum Besichtgungstermin muss bis spätestens zum 16.12.2020 unter der Telefonnummer: +49 391 250 2366 erfolgen. Der Nachweis über die los spezifische Objektbesichtigung ist mit dem Angebot einzureichen. Angebote von Bietern, die nicht an der Ortsbesichtigung teilgenommen haben, werden zwingend ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
— Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.sachsen-anhalt.abst.de) bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder Vorlage folgender Einzelnachweise,
— Gewerbeanmeldung/-Ummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
— aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
— Bewerbererklärung gemäß RdErl. d. MW vom 21.11.[removed]/3, MBL. LSA Nr. 16/2009 vom 11.5.2009,
— gültiger Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des Jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
— Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen.
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ/ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
—— Personenschäden 3,0 Mio. EUR,
—— Sach-, und Umweltschäden 3,0 Mio. EUR,
—— Tätigkeitsschaden 3,0 Mio. EUR,
—— Vermögensschaden 500 TEUR,
—— Schlüsselverluste 150 TEUR.
Oder eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall diese Summen zur Verfügung stehen.
— Eigenerklärung zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften,
— Firmenporträt mit Darstellung der Unternehmenstruktur u. -organisation,
— Eigenerklärung in frei wählbarer Form, dass im Falle der Zuschlagserteilung, jeder zum beabsichtigten Personaleinsatz kommende.
Mitarbeiter folgende Einverständniserklärung unverzüglich abgeben wird:
Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personal nicht öffentlicher Stellen; 1. Einverständniserklärung der zu überprüfenden Person
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung in Textform zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Vorlage einer Referenzliste (je beworbenes Los) über mindestens 3 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen, in den letzten 3 Jahren, unter Nennung des Auftraggebers, des Ansprechpartners und seiner Telefonnummer,
— Erklärung zur Beschäftigtenzahl (Angabe je beworbenes Los).
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes),
— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes),
— Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes).
Abschnitt IV: Verfahren
Magdeburg
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).