Beräumung und Transport von Grünabfällen aus dem Landkreis Jerichower Land Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/75/086/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Ort: Burg
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39288
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkjl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beräumung und Transport von Grünabfällen aus dem Landkreis Jerichower Land
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beräumung von 16 Grünabfallsammelplätzen (GAP) im Landkreis Jerichower Land sowie den Transport der Grünabfälle zu den vier Übergabestellen im Landkreis. Die genauere Beschreibung der auszuführenden Leistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Landkreis Jerichower Land
Art und Umfang der Leistungserbringung (Personal und Technik) können unter Einhaltung der Vorgaben der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen durch den Auftragnehmer frei gewählt werden.
Der Auftraggeber kann nach § 5 der Besonderen Vertragsbedingungen die Laufzeit zweimalig um jeweils ein Jahr, d. h. bis zum 28.2.2023 und bis zum 29.2.2024 verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Spätestens 5 Monate vor Vertragsende muss die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber schriftlich angezeigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB,
— Erklärung zur Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Nachweis Eintrag Berufs- oder Handelsregister (falls eingetragen),
— Erklärung über Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall:
— Personen-, Sach- und Umweltschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden.
— Erklärung über Referenzen zu der ausgeschriebenen Leistung oder vergleichbare Referenzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Benennung der durchgeführten Leistung und des Durchführungszeitraumes, Benennung des Auftraggebers sowie der transportierten Abfallmenge (Mindestanforderung: eine Referenz der letzten 3 Jahre über mindestens 5 000 Mg),
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV): Beförderung von biologisch abbaubaren Abfällen (AS 20 02 01),
— Benennung des Standortes (Adresse), von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte),
— Erläuterungen zum Konzept der Leistungserbringung (Umsetzung der Leistung, Angabe der einzusetzenden Fahrzeuge etc.).
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Jerichower Land
Zentrale Vergabestelle
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Die Öffnung der Angebote erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des Landkreises Jerichower Land teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lvsa.sachsen-anhalt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.