Markterkundung IT-basierter Verordnungsservice im Bereich parenterale Ernährung Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2020-0017

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de/Center
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Krankenversicherung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Markterkundung IT-basierter Verordnungsservice im Bereich parenterale Ernährung

Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2020-0017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72600000 Computerunterstützung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Markterkundung — IT-basierter Informationsservice für Vertragsärzte im Bereich der parenteralen Ernährung zur wirtschaftlichen Verordnung von parenteraler Nahrung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine gesetzliche Krankenkasse. Diese beabsichtigt, Vertragsärzte im Bereich der parenteralen Ernährung durch einen IT-basierten Informationsservice bei der wirtschaftlichen Verordnung nach Maßgabe der sozialrechtlichen Vorschriften zu unterstützen. Im Rahmen dieser Markterkundung analysiert die AOK Sachsen-Anhalt die entsprechenden Marktstrukturen.

Gegenstand des beabsichtigten Vorgehens ist die umfassende Unterstützung durch einen Dienstleister bei der dauerhaften Verbesserung und Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit von Versorgungen der Versicherten beim Einsatz parenteraler Nahrung im ambulanten Therapiebereich.

Zur Realisierung sollen kassenindividuell Konzepte und kontinuierliche Umsetzungsprozesse entwickelt und durchgeführt werden. Im Zentrum steht die Wahrnehmung der Informationspflichten der gesetzlichen Krankenkassen zur Wirtschaftlichkeit (§ 73 Abs. 8 SGB V) sowie Unterstützung der Vertragsärzte bei der Erfüllung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 12 SGB V). Hierzu soll Vertragsärzten ein webbasiertes Verordnungsservice-Portal als hersteller- und anbieterunabhängiges, autonomes Prüfwerkzeug zur vergleichenden Beurteilung aller Präparate, Angebote und Preise zur kostenlosen Nutzung bereitgestellt werden. Individuelle Beratungs- und Servicedienstleistungen sollen durch den Dienstleister ebenfalls angeboten werden.

Der Dienstleister hat im Hinblick auf die dauerhafte Sicherstellung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgungen der Versicherten beim Einsatz der parenteralen Nahrung für die ambulante Therapie mittels objektiver (hersteller- und anbieterunabhängigen) Verordnungsempfehlungen zu unterstützen und insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:

— Entwicklung eines individuellen Kommunikationskonzepts für den Vertragsarzt,

— Schaffung und Bereitstellung der Informationstechnologien,

— regelmäßige und zeitnahe Aktualisierung des Datenstands,

— Aktive Gewinnung von Ärzten und Akteuren,

— Wissenschaftliche Beratungsexpertise,

— Bereitstellung eines Expertenteams zur fachlichen Arztberatung,

— Administration, Organisation und Analytik,

— Begleitendes Reporting und Rechenschaftsberichte.

Für Versorgungen der Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt im Bereich der parenteralen Ernährung hat der gesuchte Dienstleister ein webbasiertes Verordnungsservice-Portal für Vertragsärzte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dieses muss eine hersteller- und anbieterunabhängige Beurteilung aller Angebote und Preise bei der einschlägigen Leitlinienanwendung gewährleisten.

Die AOK Sachsen-Anhalt setzt eine hinreichend große und nachweisbare Expertise des Leistungserbringers in der Umsetzung der vorstehenden Leistungen zwingend voraus.

Bei der gegenständlichen Vorinformation handelt es sich um eine Markterkundung. Mit dieser Markerkundung soll im Vorfeld eines möglichen Vergabeverfahrens eruiert werden, ob es Unternehmen gibt, die in der Lage sind, die vorstehenden Leistungen zu erbringen.

Die AOK Sachsen-Anhalt ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden. Es besteht damit insbesondere kein Anspruch auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens in einer bestimmten Form oder mit einem bestimmten Inhalt oder auf die spätere Vergabe. Es handelt sich bei dieser Markterkundung nicht um ein Verfahren, das bereits die Vergabe eines Auftrags bezweckt und/oder bewirkt. Sie dient lediglich der Vorbereitung. Mit der Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Markterkundung ist kein Anspruch auf und keine Vorfestlegung für die Beteiligung oder Nichtbeteiligung an einem späteren Vergabeverfahren verbunden. Die Beteiligung an einem späteren Vergabeverfahren richtet sich allein nach den für dieses Verfahren dann geltenden Kriterien. Vergabeverfahren werden in Abhängigkeit von der zu vergebenden Leistung sowie dem damit verbundenen geschätzten Auftragswert gesondert bekanntgemacht.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Formlose Rückmeldungen zum Markterkundungsverfahren seitens interessierter Unternehmen, die in der Lage sind, die beschriebenen Leistungen zu erbringen (unter Nachweis ihrer Expertise), werden bis zum 2.1.2021 an [removed] erbeten.

Bitte verwenden Sie für Ihre Rückmeldung ausschließlich die vorstehende E-Mail-Adresse.

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
01/02/2021

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRADQ0K

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/11/2020