Neuabschluss Konzessionsvertrag Trinkwasserversorgung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Nienburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-nienburg-saale.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neuabschluss Konzessionsvertrag Trinkwasserversorgung
Neuabschluss Konzessionsvertrag Trinkwasserversorgung.
Nienburg (Saale) und die Ortsteile Pobzig und Wedlitz.
Trinkwasserversorgung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Denn Konzessionsverträge über die Trinkwasserversorgung unterliegen nicht den Vergabevorschriften des 4. Teils des GWB (vgl. § 149 Nr. 9 lit. a GWB). Sie sind ausdrücklich ausgenommen, weil Wasser als öffentliches Gut für alle Bürger von grundlegendem Wert ist und daher spezifischen Regelungen unterliegt Erwägungsgrund 40 der Richtlinie 2014/23/EU über Konzessionsvergaben führt insoweit aus: „Konzessionen in der Wasserwirtschaft unterliegen häufig spezifischen und komplexen Regelungen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, da Wasser als öffentliches Gut für alle Bürger der Union von grundlegendem Wert ist. Die besonderen Merkmale dieser Regelungen rechtfertigen im Bereich der Wasserwirtschaft Ausschlüsse aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Diese Ausschlüsse betreffen Bau- und Dienstleistungskonzessionen für die Bereitstellung oder den Betrieb fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, der, dem Transport oder der Verteilung von Trinkwasser oder der Einspeisung von Trinkwasser in solche Netze. Konzessionen für die Abwasserbeseitigung oder -behandlung und für Wasserbauvorhaben sowie Bewässerungs- und Entwässerungsvorhaben (sofern die zur Trinkwasserversorgung bestimmte Wassermenge mehr als 20 % der mit den entsprechenden Vorhaben beziehungsweise Bewässerungs- oder Entwässerungsanlagen zur Verfügung gestellten Gesamtwassermenge ausmacht) sollten ebenfalls ausgeschlossen werden, sofern sie mit einer ausgeschlossenen Tätigkeit in Verbindung stehen.“
Auch greifen keine anderen, namentlich europarechtlichen Vorgaben zur Ausschreibung ein. Dies folgt bereits daraus, dass kein Bezug zwischen der Trinkwasserversorgung für [...] und dem europäischen Binnenmarkt erkennbar ist. Insbesondere fehlt es an einem lokalen grenzüberschreitenden Bezug, weil die nächste Staatsgrenze ca. 200 km entfernt liegt. Darüber hinaus wäre selbst dann, wenn eine Ausschreibung trotzdem erfolgte, nicht mehr Wettbewerb zu erwarten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Bahnhofstr. 13
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.midewa.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Achtung: Es handelt sich hierbei nicht um die Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages, sondern um die Bekanntmachung gem. § 135 (5) GWB über die Absicht, einen Vertrag nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu schließen. Der Vertrag wurde bisher nicht geschlossen. Das Datum des Vertragsschlusses ist hier das Datum des entsprechenden Stadtratsbeschlusses zu dieser Verfahrensweise.
Aus diesem Grund ist auch bei dem Beschaffungs- und Auftragswert der Wert „1,00“ eingetragen. Der Wert ist u.a. von der Vertragslaufzeit abhängig. Einzelheiten zum Vertrag sind noch nicht ausgehandelt.
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Die Unwirksamkeit dieses Auftrages konnte gem. § 135 Absatz 3 GWB nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung) geltend gemacht werden.
Im Übrigen wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen.