Neuabschluss Konzessionsvertrag Trinkwasserversorgung

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Nienburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-nienburg-saale.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neuabschluss Konzessionsvertrag Trinkwasserversorgung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65111000 Trinkwasserversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neuabschluss Konzessionsvertrag Trinkwasserversorgung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65111000 Trinkwasserversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Nienburg (Saale) und die Ortsteile Pobzig und Wedlitz.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Trinkwasserversorgung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Denn Konzessionsverträge über die Trinkwasserversorgung unterliegen nicht den Vergabevorschriften des 4. Teils des GWB (vgl. § 149 Nr. 9 lit. a GWB). Sie sind ausdrücklich ausgenommen, weil Wasser als öffentliches Gut für alle Bürger von grundlegendem Wert ist und daher spezifischen Regelungen unterliegt Erwägungsgrund 40 der Richtlinie 2014/23/EU über Konzessionsvergaben führt insoweit aus: „Konzessionen in der Wasserwirtschaft unterliegen häufig spezifischen und komplexen Regelungen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, da Wasser als öffentliches Gut für alle Bürger der Union von grundlegendem Wert ist. Die besonderen Merkmale dieser Regelungen rechtfertigen im Bereich der Wasserwirtschaft Ausschlüsse aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Diese Ausschlüsse betreffen Bau- und Dienstleistungskonzessionen für die Bereitstellung oder den Betrieb fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, der, dem Transport oder der Verteilung von Trinkwasser oder der Einspeisung von Trinkwasser in solche Netze. Konzessionen für die Abwasserbeseitigung oder -behandlung und für Wasserbauvorhaben sowie Bewässerungs- und Entwässerungsvorhaben (sofern die zur Trinkwasserversorgung bestimmte Wassermenge mehr als 20 % der mit den entsprechenden Vorhaben beziehungsweise Bewässerungs- oder Entwässerungsanlagen zur Verfügung gestellten Gesamtwassermenge ausmacht) sollten ebenfalls ausgeschlossen werden, sofern sie mit einer ausgeschlossenen Tätigkeit in Verbindung stehen.“

Auch greifen keine anderen, namentlich europarechtlichen Vorgaben zur Ausschreibung ein. Dies folgt bereits daraus, dass kein Bezug zwischen der Trinkwasserversorgung für [...] und dem europäischen Binnenmarkt erkennbar ist. Insbesondere fehlt es an einem lokalen grenzüberschreitenden Bezug, weil die nächste Staatsgrenze ca. 200 km entfernt liegt. Darüber hinaus wäre selbst dann, wenn eine Ausschreibung trotzdem erfolgte, nicht mehr Wettbewerb zu erwarten.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
05/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Bahnhofstr. 13
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.midewa.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Achtung: Es handelt sich hierbei nicht um die Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages, sondern um die Bekanntmachung gem. § 135 (5) GWB über die Absicht, einen Vertrag nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu schließen. Der Vertrag wurde bisher nicht geschlossen. Das Datum des Vertragsschlusses ist hier das Datum des entsprechenden Stadtratsbeschlusses zu dieser Verfahrensweise.

Aus diesem Grund ist auch bei dem Beschaffungs- und Auftragswert der Wert „1,00“ eingetragen. Der Wert ist u.a. von der Vertragslaufzeit abhängig. Einzelheiten zum Vertrag sind noch nicht ausgehandelt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Unwirksamkeit dieses Auftrages konnte gem. § 135 Absatz 3 GWB nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung) geltend gemacht werden.

Im Übrigen wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/11/2020