Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen mit überwiegend historischen Fahrzeugen im Streckennetz der Harzquerbahn, der Selketalbahn und der Brockenbahn auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE SACHSEN-ANHALT
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nasa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen mit überwiegend historischen Fahrzeugen im Streckennetz der Harzquerbahn, der Selketalbahn und der Brockenbahn auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt
— Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen mit überwiegend historischen Fahrzeugen im Streckenetz der Harzquerbahn, der Selketalbahn und der Brockenbahn auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt mit einer jährlichen Personenverkehrsleistung von insgesamt circa 510 000 Zug km:
—— KBS 325 Wernigerode – 3 Annen Hohne – Brocken,
—— KBS 326 Drei Annen Hohne – Eisfelder Talmühle und
—— KBS 333 Quedlinburg – Alexisbad – Eisfelder Talmühle.
— Leistungszeitraum: 1.1.2021 bis zum Fahrplanwechsel 2034/2035 (bis spätestens zum 31.12.2034),
— Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben. In derartigen Fällen kann der Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (insbesondere Mehr- und/oder Minderleistungen, Leistungsänderungen) verlangen. Die Modalitäten der Vertragsanpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
Sachsen-Anhalt: Wernigerode, 3 Annen Hohne, Brocken, Benneckenstein, Quedlinburg, Alexisbad, Harzgerode und Hasselfelde.
— Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen mit überwiegend historischen Fahrzeugen im Streckenetz der Harzquerbahn, der Selketalbahn und der Brockenbahn auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt mit einer jährlichen Personenverkehrsleistung insgesamt circa 510 000 Zug km:
—— KBS 325 Wernigerode – 3 Annen Hohne – Brocken (Brockenbahn),
—— KBS 326 Drei Annen Hohne – Benneckenstein – Landesgrenze (– Eisfelder Talmühle – Nordhausen) (Harzquerbahn) und
—— KBS 333 Quedlinburg – Alexisbad/Harzgerode/Hasselfelde – Landesgrenze (– Eisfelder Talmühle) (Selketalbahn).
— Leistungszeitraum: 1.1.2021 bis zum Fahrplanwechsel 2034/2035 (bis spätestens zum 31.12.2034),
— Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben. In derartigen Fällen kann der Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (insbesondere Mehr- und/oder Minderleistungen, Leistungsänderungen) verlangen. Die Modalitäten der Vertragsanpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung des Auftrages im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen darf, weil ausschließlich die Harzer Schmalspurbahnen GmbH in der Lage ist, die gegenständlichen Leistungen zu erbringen. Dies liegt zum einen darin begründet, dass nur die Harzer Schmalspurbahnen GmbH über geeignete und ausreichende Betriebsmittel zur Erbringung der gegenständlichen Leistungen in historischen Traditionsfahrzeugen mit entsprechender Nostalgie und einem hohen Bekanntheitsgrad verfügt. Bei der Harzer Schmalspurbahnen GmbH handelt es sich um die größte touristische Attraktionen in der Harzregion. Zum anderen erfolgt die Erbringung der gegenständlichen Leistungen in dem im Eigentum der Harzer Schmalspurbahnen GmbH stehenden Streckennetz der Harzquerbahn, der Selketalbahn und der Brocken bahn. Diese Einschätzung wird auch dadurch bestätigt, dass der Auftraggeber im Vorfeld im Rahmen einer grundsätzlich verpflichtenden Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der VO 1370/2007 seine Absicht zur Auftragsvergabe an die Harzer Schmalspurbahnen GmbH freiwillig bekannt gemacht hat und somit im Vorfeld dieser Ankündigung anderen interessierten Unternehmen die Möglichkeit eröffnet hatte, ihr Interesse an dem Auftrag zu bekunden bzw. ihre Einwände gegen die beabsichtigte Vorgehensweise vorzubringen. Daraufhin hat kein Unternehmen Interesse bekundet noch Einwände gegen die beabsichtigte Vorgehensweise vorgebracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen mit überwiegend historischen Fahrzeugen im Streckennetz der Harzquerbahn, der Selketalbahn und der Brockenbahn auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Friedrichstraße 151
Ort: Wernigerode
NUTS-Code: DEE SACHSEN-ANHALT
Postleitzahl: 38855
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.hsb-wr.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Eintragungen unter II.1.7) und V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular in den jeweiligen Feldern eine zwingende Angabe erfordert. Die tatsächlichen Werte werden gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben.
b) Mit dem unter V.2.1) eingetragenen Datum ist nicht der Tag des Abschlusses des Vertrages gemeint. Vielmehr handelt es sich hierbei um den Tag der Entscheidung über den Abschluss des Vertrages, mit der Entscheidung, die Harzer Schmalspurbahnen GmbH mit der Erbringung der verkehrlichen Leistung zu den in den Vergabeunterlagen festgelegten Vertragsbedingungen zu beauftragen.
c) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Der beabsichtigte Abschluss des Vertrages erfolgt nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]/[removed]
Fax: [removed]
a) Aufgrund der hiesigen Bekanntmachung können die Auftraggeber nach Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, den Vertrag mit dem Auftragnehmer schließen, ohne weiterhin dem Risiko nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ausgesetzt zu sein, dass der öffentliche Auftrag von Anfang an unwirksam ist.
b) Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, insbesondere diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“