Los 1 Ostkorridor Nord – ABS Stendal-Uelzel: 2. BS – freie Strecke – Bereich Sachsen-Anhalt (km 8,85 bis km 71,15) Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI26245
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kantstraße 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1 Ostkorridor Nord – ABS Stendal-Uelzel: 2. BS – freie Strecke – Bereich Sachsen-Anhalt (km 8,85 bis km 71,15)
Los 1 Ostkorridor Nord – ABS Stendal-Uelzel: 2. BS – freie Strecke – Bereich Sachsen-Anhalt (km 8,85 bis km 71,15)
Bk Steinfeld bis Landesgrenze.
Errichtung zweites Gleis (Entwurfsgeschwindigkeit 160 km/h) einschl. der Ausrüstung mit Oberleitung in den Abschnitten Bk Steinfeld – Hohenwulsch (km 8,857 – 20,300) und Salzwedel – Landesgrenze (km 54,600 –71,15), Ingenieurbauwerke, BÜ-Anlagen, 50 Hz-Anlagen sowie Anpassung der Bahnsteiganlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 Ostkorridor Nord – ABS Stendal-Uelzel: 2. BS – freie Strecke – Los 1 – Bereich Sachsen-Anhalt (km 8,85 bis km 71,15)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bk Steinfeld bis Landesgrenze.
NT 08: Machbarkeitsstudie niveaufreie Auflösungen der vorhand. Bahnübergänge ST (Los 1)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Machbarkeitsstudie niveaufreie Auflösungen der vorhand. Bahnübergänge ST (Los 1)
Für die Einschätzung zu projektveranlassten Betroffenheiten wurde eine Schließzeitenprognose an den bestehenden Bahnübergänge erstellt. Im Ergebnis dieser Prognose wurden an mehreren Kreuzungspunkten erhebliche Zunahmen der Schließzeiten deutlich, die die Abwicklung des zukünftigen Verkehrs stören werden. Im Planrechtsverfahren ist eine belastbare Aussage dazu notwendig. Daher ist es notwendig, eine Machbarkeitsuntersuchung durchzuführen, ob die betroffenen Bahnübergänge durch eine Überführung ersetzt werden können oder ob eine andere Lösung erforderlich wird. In elf Ortslagen ist eine Untersuchung durchzuführen.
Alle Grundlagen aus der bisherigen Planung (insbesondere in den Bereichen der Kreuzungspunkte) können für die Untersuchung sofort genutzt werden. Damit entfällt die sonst aufwendige und erforderliche Grundlagenermittlung. Die Vergabe an einen anderen Planer würde zusätzlichen Mehraufwand und Zusatzkosten verursachen (Einarbeitung, Beschaffung Grundlagen etc.) Außerdem wäre mit einem zeitlichen Verzug zu rechnen, die ggf. notwendige Planung der Kreuzungsbauwerken in die einzureichende Planrechtsunterlage mit einzubinden. Durch einen weiteren Planer würde eine zusätzliche Schnittstelle enstehen, die koordiniert und nachgehalten werden muss. Die Passfähigkeit der Planunterlagen wäre ggf. nicht mehr gegeben.