SLK Sicherheitsdienstleistungen Verwaltungsgebäude Bernburg (Saale) Referenznummer der Bekanntmachung: 0109/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlsplatz 37
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salzlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
SLK Sicherheitsdienstleistungen Verwaltungsgebäude Bernburg (Saale)
Sicherheitsdienstleistungen Verwaltungsgebäude Bernburg (Saale).
Salzlandkreis
Friedensallee 25
06406 Bernburg (Saale)
Wach-, Zutritts- und Personenkontrolldienst sowie allgemeiner Service-, Kontroll- und Schließdienst zur Absicherung der Aufgabenwahrnehmung und des Dienstbetriebs.
Verlängerung 2x um ein Jahr möglich
Verlängerung 2x für ein Jahr möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bieter sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
— Unterlagen nach dem LVG LSA:
— aktueller Handelsregisterauszug,
— Gewerbeerlaubnis,
— Sachkundenachweis gemäß § 34a Gewerbeordnung (GWO).
— Angaben des Umsatzes insgesamt und bezüglich der nachfolgenden Leistung, bezogen auf die 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— aktueller Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden (Personenschaden [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR, Abhandenkommen von Sachen [Betrag gelöscht] EUR, reine Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR) oder Bereitschaftserklärung des Versicherungsunternehmens, dass bei Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird; der entsprechende Nachweis hat vor Auftragserteilung dem Auftraggeber vorzuliegen.
— Stundenverrechnungssatz gemäß beiliegender Anlage 2,
— Benennung einer verantwortlichen Person für das beschriebene Objekt,
— mindestens 2 Referenzangaben vergleichbar (Art und Umfang) abgeschlossener Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, zugleich Name und Position eines konkreten befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), sollten mehr als 5 Referenzangaben eingereicht werden, sind davon 2 Referenzen als Favoriten zu kennzeichnen; die notwendigen Angaben zu den Referenzen entnehmen Sie bitte der Anlage 3.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Zeitraum bis zum 14.12.2020, 12.00 Uhr, können Bieter Hinweise zum Verfahren abgeben und Bieteranfragen stellen. Hinweise, Fragen und Antworten werden über das bei I.3) genannte Portal allen Bietern schnellstmöglich gleichzeitig, transparent und ohne Zugangsbeschränkungen zur Verfügung gestellt. Bieter sind gehalten, dieses Portal regelmäßig auf neue Bekanntgaben zu prüfen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
[…],
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das eVergabe-Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das eVergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber über seinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.