Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 45 — Werkstattausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: T-92 / 46 / 2020 (B)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Selauer Straße 28
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de/de/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 45 — Werkstattausstattung
Neubau Busbetriebshof Zeitz.
Los 45 — Werkstattausstattung.
Busbetriebshof Zeitz
Auf den Gebinden 40
06712 Zeitz
Neubau Mehrzweckhalle incl. Verwaltungsgebäude sowie bauliche Außenanlagen und Nebenanlagen.
Busbetriebshof Zeitz
Los 45 Werkstattausstattung
LKW-Starthilfegerät:
Das mobile Lkw-Starthilfegerät ist für den professionellen Einsatz bei einem Fuhrpark geeignet (ausgestattet mit 2 Hochleistungstrockenbatterien).
Schweißrauchabsaugung mobil:
Mobile, verfahrbare Schweißrauchabsaugung mit einem abreinigbaren Filter, Absaugarm, Luftrückführung in den Raum, geeignet auch für andere Staubarten wie Schleif- und Polierstäube, universell einsetzbar auch in anderen Betriebsbereichen.
Schleifbock mit Absaugung:
Schleif- und Polierbock mit 2 Werkzeugwellen, 2 verstellbaren Schutzhauben und 2 Stk. Absaugstutzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 45 — Werkstattausstattung
Postanschrift: Ichtershäuser Straße 74
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen müssen bis zum 1.7.2020, 10.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 2 Nr. 4 GWB).