Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 46 — Bestandsübernahme Referenznummer der Bekanntmachung: T-92 / 47 / 2020 (B)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Selauer Straße 28
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de/de/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 46 — Bestandsübernahme
Neubau Busbetriebshof Zeitz.
Los 46 — Bestandsübernahme.
Busbetriebshof Zeitz
Auf den Gebinden 40
06712 Zeitz
Neubau Mehrzweckhalle incl. Verwaltungsgebäude sowie bauliche Außenanlagen und Nebenanlagen.
Busbetriebshof Zeitz
Los 46 Bestandsübernahme
Bestandsübernahme:
Installation, Anschluss mit Energieversorgung sowie Inbetriebnahme des bauseits vorhandenen Druckluftkompressors mit Speicher, der Nietmaschine, der Presse elektrohydr. (60 to), der Ständerbohrmaschine und der Drehbank.
Die o. a. bauseits vorhandenen und im Zwischenlager aufbewahrten Komponenten werden zum neuen Aufstellungsort im Bereich der Werkstatt vom eigenen Personal der PVG verbracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 46 — Bestandsübernahme
Postanschrift: Ichtershäuser Straße 74
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen müssen bis zum 1.7.2020, 10.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 2 Nr. 4 GWB).