Gebäudereinigungsleistungen im Landkreis Wittenberg Referenznummer der Bekanntmachung: O 130/20 L
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Breitscheidstraße 3
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen im Landkreis Wittenberg
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsdienstleistungen in diversen Objekten im Landkreis Wittenberg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme
a) für die Unterhaltsreinigung von:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall.
b) für die Glasreinigung von:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall,
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln, Schließkarten oder ähnlichem für Gebäudeschließanlagen beinhalten. Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme
a) für die Unterhaltsreinigung von:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall,
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall.
b) für die Glasreinigung von:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall,
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln, Schließkarten oder ähnlichem für Gebäudeschließanlagen beinhalten. Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.