Gebäudereinigungsleistungen im Landkreis Wittenberg Referenznummer der Bekanntmachung: O 130/20 L

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Breitscheidstraße 3
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wittenberg.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudereinigungsleistungen im Landkreis Wittenberg

Referenznummer der Bekanntmachung: O 130/20 L
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsdienstleistungen in diversen Objekten im Landkreis Wittenberg.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2020
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Anstatt:

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme

a) für die Unterhaltsreinigung von:

— [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden,

— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall.

b) für die Glasreinigung von:

— [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall,

— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall.

Die Betriebshaftpflichtversicherung muss den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln, Schließkarten oder ähnlichem für Gebäudeschließanlagen beinhalten. Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.

muss es heißen:

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme

a) für die Unterhaltsreinigung von:

— [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall,

— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall.

b) für die Glasreinigung von:

— [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall,

— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall.

Die Betriebshaftpflichtversicherung muss den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln, Schließkarten oder ähnlichem für Gebäudeschließanlagen beinhalten. Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: