Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 22 – Gelenkspieltester Referenznummer der Bekanntmachung: T-92 / 25 / 2020 (B)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Selauer Straße 28
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de/de/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 22 – Gelenkspieltester
Neubau Busbetriebshof Zeitz
Los 22 – Gelenkspieltester.
Busbetriebshof Zeitz
Auf den Gebinden 40
06712 Zeitz
Neubau Mehrzweckhalle incl. Verwaltungsgebäude sowie bauliche Außenanlagen und Nebenanlagen
Busbetriebshof Zeitz
Los 22 – Gelenkspieltester
Geteilter Gelenkspieltester, geeignet zum Einbau in eine Grube mit 2 St. Mechaniken, 2 St. geschlossenen Einbauwannen inkl. kompletter Steuereinheit und elektron. Steuerung. Der Fundamentplan, der Fundamentrahmen sowie die Einbauwannen sind im Lieferumfang enthalten, Fundamenteinbauten und Montagematerial (wie Einbauwannen) sind in Abhängigkeit des Baufortschrittes vorab an die vor Ort tätige Baufirma zum Einbau in die Bodenplatte zu liefern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 22 – Gelenkspieltester
Postanschrift: Ichtershäuser Straße 74
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen müssen bis zum 30.6.2020, 14.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 2 Nr. 4 GWB).