Luther-Melanchthon-Gymnasium, Haus Melanchthon, Schulgebäude – Einfriedung Naturwerksteinarbeiten (Los 54) Referenznummer der Bekanntmachung: O 145/20 B

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Breitscheidstraße 3
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wittenberg.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Luther-Melanchthon-Gymnasium, Haus Melanchthon, Schulgebäude – Einfriedung Naturwerksteinarbeiten (Los 54)

Referenznummer der Bekanntmachung: O 145/20 B
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262511 Steinmetzarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Los 54 – Einfriedung Naturwerksteinarbeiten.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2020
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben:
Anstatt:

1. Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen:

— Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA – bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz/Eignungsleihe:

— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) mit Angabe der auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung bzw. Name des Eignungsleihers und Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung (jeweils in Vergabeunterlagen enthalten).

Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Bietern der engeren Wahl folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsbestandteil werden, vorzulegen:

— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) sowie

— vom jeweiligen Nachunternehmer die Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA.

Weiterhin wird auf die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des LVG LSA hingewiesen.

2. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter III.1 und VI.3) Nr. 1 aufgeführten Nachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

3. Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der Veröffentlichung genannten Fristen und Termine.

4. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt, Bescheinigungen aus Pkt. III.1.1) nachträglich im Original vorlegen zu lassen, soweit dies auf den jeweiligen Bescheinigungen bestimmt ist. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

muss es heißen:

1. Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen:

— Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA – bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz/Eignungsleihe:

— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) mit Angabe der auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung bzw. Name des Eignungsleihers und Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung (jeweils in Vergabeunterlagen enthalten).

Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Bietern der engeren Wahl folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsbestandteil werden, vorzulegen:

— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) sowie

— vom jeweiligen Nachunternehmer die Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA Weiterhin wird auf die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des LVG LSA hingewiesen.

2. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter III.1 und VI.3) Nr. 1 aufgeführten Nachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

3. Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der Veröffentlichung genannten Fristen und Termine.

4. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt, Bescheinigungen aus Pkt. III.1.1) nachträglich im Original vorlegen zu lassen, soweit dies auf den jeweiligen Bescheinigungen bestimmt ist. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. 5. Hinweis zu den Ausführungsfristen: Bei den in Pkt. II.2.7) genannten Ausführungsfristen handelt es sich um Richtwerte. Entsprechend den Besonderen Vertragsbedingungen ist mit der Ausführung innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 12.2.2021 zugehen. Die Leistung ist innerhalb von 120 Werktagen abnahmereif fertig zu stellen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: