Mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasser, Betriebswasser und Technischem Wasser im Universitätsklinikum Halle (Saale) Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_36_2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ernst-Grube-Str. 30
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-halle.de/index.php?id=788
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasser, Betriebswasser und Technischem Wasser im Universitätsklinikum Halle (Saale)

Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_36_2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71900000 Labordienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt das UKH den Abschluss eines Rahmenvertrages für maximal 4 Jahre (36 Monate und einmalige Verlängerungsoption) zum Transport von Wasserproben sowie die systemischen mikrobiologischen Untersuchungen und Befundungen aus allen, nach der Trinkwasserverordnung prüfungspflichtigen Wasseranlagen des UKH. Die Probenahme erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter (zertifizierte Mitarbeiter mit Probennahmeschein) des UKH. Die Proben werden vom Auftragnehmer an den Standorten des UKH abgeholt, in ein akkreditiertes Prüflabor, das akkreditierte Prüfmethoden anwendet, gebracht und dort entsprechend der akkreditierten Methoden (siehe Anlage 1 „Wasserproben und zu untersuchende Parameter“) untersucht und befundet. Geeignete Probentransportboxen sind kostenfrei und Proben-Transportflaschen, die mit Thiosulfat vorgelegt sind, werden durch den Auftragnehmer gegen Vergütung zur Verfügung gestellt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85111820 Bakteriologische Untersuchungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

— Ernst-Grube-Straße 40,

— Campus Magdeburger Straße,

— Julius-Kühn-Straße 7,

— Franzosenweg 1,

— Prof.-Firedrich-Hoffmann-Straße 1,

— Hollystraße 1,

— Liegenschaft Weststraße.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer untersucht die in der Anlage 1 „Wasserproben und zu untersuchende Parameter“ dargestellten Parameter entsprechend des der Wasserprobe beiliegenden Auftrags- und Erhebungsbogens sowie des Begleitscheins. Die Probenahme an den Entnahmestellen erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter des UKH, die über einen Probenahmeschein verfügen. Der Auftragnehmer bietet den Mitarbeitern des UKH umfangreiche Einweisungen/Schulungen/Audits zur zertifizierten Probennahme ebenso an, wie eine Einbindung in das Qualitätsmanagementsystem des Auftragnehmers.

Bei den Routineuntersuchungen handelt es sich um die in der Anlage 1 „Wasserproben und zu untersuchende Parameter“ dargestellten Wasserproben, die größtenteils in halbjährlichem Rhythmus sowie, in wenigen Bereichen ohne Patientenbezug, einmal jährlich beprobt und mikrobiologisch untersucht werden müssen. Die Anzahl der zu untersuchenden Proben und Parameter kann sich durch Änderungen im Gebäudebestand, Nutzungsänderungen, Änderungen von gesetzlichen Regelungen, etc. verändern.

Den Wasserproben liegen ein Auftrags- und Erhebungsbogen sowie ein Begleitschein bei, an dem sich das Prüflabor orientieren muss.

Zusätzlich zu den Routineuntersuchungen werden Nachbeprobungen bzw. Sonderbeprobungen (Häufungen, Ausbrüche und Havarien) unbekannter Anzahl durchgeführt. Diese sind abhängig von den Ergebnissen der aktuellen Befunde aus Routinebeprobungen, zur Erfolgsprüfung nach durchgeführten Maßnahmen (z. B. Desinfektion, Spülung, etc.) oder auch gegebenenfalls in geringem Maße aufgrund von Sonderuntersuchungen (Weiterführende Untersuchungen, Umgebungsuntersuchungen, Umsetzung einer Dentaleinheit, Prüfung einer Dentaleinheit nach deren Aufstellung, etc.). Diese und die Auswahl der entsprechenden Parameter werden dem Auftragnehmer aktuell mitgeteilt. Dies schließt eine telefonische Vorabmitteilung ein.

Am Probenahmetermin werden die Wasserproben durch zertifizierte Probenehmer des UKH entsprechend dem Probenahmeschema Zweck b) und c) der DIN EN ISO 19458, DIN 38402 Teil 14 und den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W551 entnommen und durch den Auftragnehmer bis 12 Uhr abgeholt sowie in das Prüflabor gebracht. Die Probenahmetermine sowie den Ort der Abholung der Wasserproben werden dem Auftragnehmer durch den Probenehmer des UKH mitgeteilt. In besonderen Ausnahmefällen kann an regulären Arbeitstagen (Montag – Freitag) auch eine Abholung zwischen 12 Uhr und 18 Uhr notwendig werden. Eine gesonderte Berechnung findet hierbei nicht statt. Der Auftragnehmer ermöglicht die Abholung und mikrobiologische Untersuchung von Wasserproben im Notfall außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (von 8.00 bis 18.00 Uhr) an Wochenenden, Feiertagen und am Abend und in der Nacht. Dies stellt jedoch die Ausnahme dar.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik/ Zusatzleistungen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Dienstleistungskonzept / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: HAL_UK_36_2020
Bezeichnung des Auftrags:

Mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasser, Betriebswasser und Technischem Wasser im Universitätsklinikum Halle (Saale)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Berliner Chaussee 66
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das deutsche Vergaberechtregeltdie Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/11/2020