Mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasser, Betriebswasser und Technischem Wasser im Universitätsklinikum Halle (Saale) Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_36_2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ernst-Grube-Str. 30
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-halle.de/index.php?id=788
Abschnitt II: Gegenstand
Mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasser, Betriebswasser und Technischem Wasser im Universitätsklinikum Halle (Saale)
Mit der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt das UKH den Abschluss eines Rahmenvertrages für maximal 4 Jahre (36 Monate und einmalige Verlängerungsoption) zum Transport von Wasserproben sowie die systemischen mikrobiologischen Untersuchungen und Befundungen aus allen, nach der Trinkwasserverordnung prüfungspflichtigen Wasseranlagen des UKH. Die Probenahme erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter (zertifizierte Mitarbeiter mit Probennahmeschein) des UKH. Die Proben werden vom Auftragnehmer an den Standorten des UKH abgeholt, in ein akkreditiertes Prüflabor, das akkreditierte Prüfmethoden anwendet, gebracht und dort entsprechend der akkreditierten Methoden (siehe Anlage 1 „Wasserproben und zu untersuchende Parameter“) untersucht und befundet. Geeignete Probentransportboxen sind kostenfrei und Proben-Transportflaschen, die mit Thiosulfat vorgelegt sind, werden durch den Auftragnehmer gegen Vergütung zur Verfügung gestellt.
— Ernst-Grube-Straße 40,
— Campus Magdeburger Straße,
— Julius-Kühn-Straße 7,
— Franzosenweg 1,
— Prof.-Firedrich-Hoffmann-Straße 1,
— Hollystraße 1,
— Liegenschaft Weststraße.
Der Auftragnehmer untersucht die in der Anlage 1 „Wasserproben und zu untersuchende Parameter“ dargestellten Parameter entsprechend des der Wasserprobe beiliegenden Auftrags- und Erhebungsbogens sowie des Begleitscheins. Die Probenahme an den Entnahmestellen erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter des UKH, die über einen Probenahmeschein verfügen. Der Auftragnehmer bietet den Mitarbeitern des UKH umfangreiche Einweisungen/Schulungen/Audits zur zertifizierten Probennahme ebenso an, wie eine Einbindung in das Qualitätsmanagementsystem des Auftragnehmers.
Bei den Routineuntersuchungen handelt es sich um die in der Anlage 1 „Wasserproben und zu untersuchende Parameter“ dargestellten Wasserproben, die größtenteils in halbjährlichem Rhythmus sowie, in wenigen Bereichen ohne Patientenbezug, einmal jährlich beprobt und mikrobiologisch untersucht werden müssen. Die Anzahl der zu untersuchenden Proben und Parameter kann sich durch Änderungen im Gebäudebestand, Nutzungsänderungen, Änderungen von gesetzlichen Regelungen, etc. verändern.
Den Wasserproben liegen ein Auftrags- und Erhebungsbogen sowie ein Begleitschein bei, an dem sich das Prüflabor orientieren muss.
Zusätzlich zu den Routineuntersuchungen werden Nachbeprobungen bzw. Sonderbeprobungen (Häufungen, Ausbrüche und Havarien) unbekannter Anzahl durchgeführt. Diese sind abhängig von den Ergebnissen der aktuellen Befunde aus Routinebeprobungen, zur Erfolgsprüfung nach durchgeführten Maßnahmen (z. B. Desinfektion, Spülung, etc.) oder auch gegebenenfalls in geringem Maße aufgrund von Sonderuntersuchungen (Weiterführende Untersuchungen, Umgebungsuntersuchungen, Umsetzung einer Dentaleinheit, Prüfung einer Dentaleinheit nach deren Aufstellung, etc.). Diese und die Auswahl der entsprechenden Parameter werden dem Auftragnehmer aktuell mitgeteilt. Dies schließt eine telefonische Vorabmitteilung ein.
Am Probenahmetermin werden die Wasserproben durch zertifizierte Probenehmer des UKH entsprechend dem Probenahmeschema Zweck b) und c) der DIN EN ISO 19458, DIN 38402 Teil 14 und den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W551 entnommen und durch den Auftragnehmer bis 12 Uhr abgeholt sowie in das Prüflabor gebracht. Die Probenahmetermine sowie den Ort der Abholung der Wasserproben werden dem Auftragnehmer durch den Probenehmer des UKH mitgeteilt. In besonderen Ausnahmefällen kann an regulären Arbeitstagen (Montag – Freitag) auch eine Abholung zwischen 12 Uhr und 18 Uhr notwendig werden. Eine gesonderte Berechnung findet hierbei nicht statt. Der Auftragnehmer ermöglicht die Abholung und mikrobiologische Untersuchung von Wasserproben im Notfall außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (von 8.00 bis 18.00 Uhr) an Wochenenden, Feiertagen und am Abend und in der Nacht. Dies stellt jedoch die Ausnahme dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasser, Betriebswasser und Technischem Wasser im Universitätsklinikum Halle (Saale)
Postanschrift: Berliner Chaussee 66
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Das deutsche Vergaberechtregeltdie Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.