Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Referenznummer der Bekanntmachung: Klötze-Hegefeldhalle- SiGeKo
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schulplatz 1
Ort: Klötze
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 38486
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-kloetze.de
Postanschrift: Turmschanzenstr. 26
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saleg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in Anlehnung an AHO Schriftenreihe Nr. 15.
Sporthalle „Am Hegefeld“
Straße der Jugend
38486 Klötze
Die Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung ergeben sich aus § 3 Abs. 2 BaustellV, die während der Ausführung des Bauvorhabens aus § 3 Abs. 3 BaustellV. Des Weiteren ist die Arbeitshilfe der AHO zu beachten.
Sämtliche zur Erreichung des Projektzieles sowie der Erfüllung der Anforderungen an die Arbeitssicherheit erforderliche Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen.
Die Leistungen der Planungsphase umfassen:
— Analyse aller Planungen während der Genehmigungs- und Ausführungs-phase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken;
— Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen;
— Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeine Grundsätze);
— Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan);
— Zusammenstellen und Übermittlung der Vorankündigung;
Die Leistungen der Ausführungsphase umfassen:
— Bekanntmachung und Erläutern der SIGE- Planung, der festgelegten Maßnahmen;
— Beraten und Planen der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz;
— Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheits-schutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden;
— Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeine Grundsätze);
— Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle;
— Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden;
— Durchführung von Sicherheitsbegehungen;
— Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel;
— Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-plans (SiGe-Plan);
— Dokumentation der Baustellenbegehungen/ -kontrollen, inkl. Übermittlung an alle am Bau Beteiligten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers/der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
Weitere Qualifikationsnachweise
— Nachweis der Zusatzausbildung zum SiGeKo nach RAB 30.
§ 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigterVertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden auf Formblättern abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter können als Word-Dokument Heruntergeladen werden. Sie sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV. 2.2. genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Die Formblätter sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Unterlagen die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Angebot sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Der Auftraggeber behält sich Aufklärungsgespräche vor. Kosten hierfür und für die Bewerbung und Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.