Neubau Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burg – Ortswehr Burg

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: In der Alten Kaserne 2
Ort: Burg
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39288
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtburg.info
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burg – Ortswehr Burg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Burg beabsichtigt, ein neues Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Burg – Ortswehr Burg – errichten zu lassen. Das zur Verfügung stehende Baufeld besitzt eine Fläche von ca. 5 500 m2. Die planungsrechtliche Entwicklung des Standortes erfolgt gemäß Beschlussvorlage 104/2019 vom 12.9.2019 durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.111 „Am Conrad-Tack-Ring“, die die inhaltliche Ausgestaltung des Bebauungskonzeptes in einen Rechtsrahmen setz und die baurechtliche, umweltrechtliche sowie sonstige rechtliche Sicherung des Standortes übernimmt. Die Rechtskräftigkeit wird im 3. Quartal 2021 erwartet. Die Baumaßnahme unterliegt der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

In diesem EU-weiten Vergabeverfahren sollen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude, in Verbindung mit Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen sowie Fachplanung Tragwerksplanung vergeben werden.

Die Terminplanung sieht vor, die Maßnahme im Zeitraum Januar 2022 bis Dezember 2023 zu realisieren.

Es steht ein Gesamtbudget von 5,0 Mio. EUR brutto (KG 200-700) zur Verfügung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Hauptort der Ausführung:

Conrad-Tack-Ring

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Objektplanung gemäß HOAI § 33 ff. in Verbindung mit Anlage 10, Objektplanung Freianlagen gemäß § 338 ff. in Verbindung mit Anlage 11 sowie Fachplanung Tragwerksplanung gemäß HOAI § 49 ff. in Verbindung mit Anlage 14 zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vorerst vertraglich die Leistungsphasen 1 bis 3 für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses beauftragt. Die Entwurfsplanung (LP 1 bis 3) einschließlich Fördermittelantrag soll bis Ende Juni 2021 vorliegen. Die nachfolgenden Leistungsphasen 4 bis 8 sollen bis Ende Juli 2023 fertiggestellt werden. Siehe dazu Punkt II.2.7) (Laufzeit des Vertrags).

Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.

Die ausgeschriebene Aufgabe besteht aus der Planung eines neuen Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Burg – Ortswehr Burg. Die Planung der Außenanlagen sowie die Tragwerksplanung sind Bestandteil der Aufgabenstellung.

Termine:

Bewerbungsfrist/ Abgabe Teilnahmeanträge ....................... voraussichtlich bis 24.9.2020 Einladung der ausgewählten Teilnehmer zum Verhandlungsverfahren .................................................. voraussichtlich 12.10.2020 Bietergespräche ............................................................geplant am 11.11.2020 Die genauen Termine mit Nennung der Uhrzeit und der genauen Örtlichkeit für die Bietergespräche werden voraussichtlich bis 12.10.2020 schriftlich bekanntgegeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Vorstellung Planungsteam / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise am vergleichbaren Referenzprojekt / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: allgemeine/ besondere Arbeitsweise / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Präsenz vor Ort / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Auswahlkriterium im VgV- Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude in Verbindung mit der Objektplanung Freianlagen sowie Fachplanung Tragwerksplanung ist das Bieter-/ Verhandlungsgespräch, in dem sich der Auftraggeber ein Bild vom bietenden Büro in Hinsicht auf Methodik zur Kosten- und Terminplanung, zur Projekt-abwicklung, zur Qualitätssicherung und zum Honorarangebot machen möchte. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Planungsleistung besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Bieter-/ Verhandlungsgespräch.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Konkrete Termine werden mit Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt gemacht.

2. Aufgabenstellung mit Bewertungsmatrix für Verhandlung sowie Bearbeitungszeit liegen dieser Auftragsbekanntmachung bei.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 20-010_1
Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Burg – Ortswehr Burg

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Elektronische Signatur auf elektronisch übermittelten Abschlusserklärungen: Unterzeichnende erklären förmlich, dass von ihnen angegebene Informationen genau und korrekt sind, sie sich der Konsequenzen schwerwiegender Täuschungen bewusst sind. Sie erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen. Teilnahme am Verfahren erfolgt über den TA, der um die in Pkt. III.1) + III.2) geforderten Angaben/ Nachweise zu ergänzen ist.

— Vollständig ausgefüllter Antrag mit Eigenerklärung ist fristgerecht einzureichen. Per E-Mail/ Fax/ auf dem Postweg eingereichte TA bleiben unberücksichtigt. Unvollständige Bewerbungen, fehlende geforderte Angaben, Nachweise, Referenzen werden ausgeschlossen, wenn diese nicht auf Anforderung innerhalb der gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, wenn Übereinstimmung mit dem Original zweifelsfrei gegeben ist. Mit der Unterschrift bestätigt Bewerber die Richtigkeit aller in Eigenerklärung gegebenen Angaben. Der AG behält sich vor, widersprüchliche, unvollständige/ fehlende, nicht jedoch fehlerhafte bzw. falsche Erklärungen oder Nachweise, entsprechend § 56 (2-4) VgV nachzufordern, ohne dass jedoch insoweit bereits ein Ermessen ausgeübt wurde;

— Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorliegen (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat den AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. Angaben im TA zu erbringen. Nur mit ausnahmsweise vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist weitere, im TA nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.

— Für gesamte Projektlaufzeit ist personelle Kontinuität hinsichtlich Präsenz vor Ort zu gewährleisten. Kommunikationssprache auf der Baustelle: deutsch;

— Unerwünscht sind allgemeine Werbebroschüren, Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers und zusätzliche über die geforderten hinausgehende Angaben; sie bleiben im Verfahren unberücksichtigt;

— Mehrfachbewerbungen sind unzulässig; eine Mehrfachbewerbung ist auch die von unterschiedlichen Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlichen Niederlassungen eines Büros und Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmers zur Folge (Ausschlusskriterium); Ausnahmen: Bauphysiker/ Brandschutzberater, bei Gewährung der Geheimhaltung;

— Für Ausarbeitungen der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen;

— Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem.§ 47 VgV: Nachauftragnehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich Bieter/ Mitglieder einer BG, die den Zuschlag erhalten soll/ en, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmer beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorliegen, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium). Aufgabenstellung, Bearbeitungszeit, Termine Verhandlungsverfahren siehe Punkt II.2.4).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ernst-Karmieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Enthalten Bekanntmachung oder Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen sie nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, wird dem Bewerber die Geltendmachung dieses Rechtsmittels/ -anspruches wegen Versäumnis gerichtlich verweigert.

— Einlegen von Rechtsbehelfserklärungen:

Der Nachprüfungsantrag gem. §160 (3) GWB ist unzulässig, wenn folgender Sachverhalt vorliegt:

1.) Der Antragsteller hat geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt, gegenüber dem Auftraggeber jedoch nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt. Der Fristablauf gem. §134 (2) bleibt unberührt.

2.) Erkennbare Verstöße in der Bekanntmachung gegen Vergabevorschriften werden nicht bis spätestens vor Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt.

3.) Erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den ausgereichten Vergabeunterlagen werden nicht spätestens bis Fristablauf der Angebotsabgabe gerügt.

4.) Mehr als 15 Kalendertage nach eingegangener Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind vergangen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Humboldtstraße 17
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.prolog-architektur.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/11/2020