Beschaffung von IT-Leistungen zur Modernisierung des hausinternen Systems Referenznummer der Bekanntmachung: 01-IT-Vergabe-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Alten Theater 6
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sachsen-anhalt-tourismus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT-Leistungen zur Modernisierung des hausinternen Systems
Beschaffung von IT-Leistungen zur Modernisierung des hausinternen Systems.
Am Alten Theater 6
39104 Magdeburg
Beschaffung von IT-Leistungen zur Modernisierung des hausinternen Systems
Die bestehende IT-Infrastruktur soll durch eine vom AN beschaffte und in Betrieb genommene neue IT-Lösung abgelöst werden. Vorhandene Dienste, Daten und Konfigurationen sollen durch den AN auf die neue IT-Infrastruktur migriert und teilweise aktualisiert werden. Ebenso soll durch den AN die schrittweise Migration der IMG IT auf Microsoft Office 365 (O365) mit dem AG auf der Basis von Best-Practice-Erfahrungen erarbeitet und durchgeführt werden.
Der Vertrag kann durch die Vergabestelle einmalig um ein Jahr verlängert werden (bis längstens 30.9.2024). Die Verlängerung bedarf der Schriftform. Die Vergabestelle kann diese Option ausüben, in dem sie deren Inanspruchnahme dem Auftragnehmer schriftlich spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit mitteilt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur unverzüglich schriftlichen Bestätigung gegenüber der Vergabestelle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von IT-Leistungen zur Modernisierung des hausinternen Systems
Postanschrift: Blochstr. 1
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Mit Erteilung des Zuschlags endet das Vergabe verfahren.
Nach § 135 GWB kann die Unwirksamkeit des Zuschlags nur festgestellt werden, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Vorabinformation nach § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Diese Unwirksamkeit kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.