KWT35_GL_GRB_T/KWT35_GL_FU_T
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Bornknechtstr. 5
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evh.de
Abschnitt II: Gegenstand
KWT35_GL_GRB_T/KWT35_GL_FU_T
Die Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH ist eine 100%ige Tochter der EVH GmbH und betreibt am Standort Halle Trotha ein Heizkraftwerk, das mittels einer GuD-Anlage (Kraft-Wärme-Kopplungsanlage) Strom und Fernwärmeerzeugt. Als Energieträger kommt hierbei Erdgas zum Einsatz. Die Gasturbine erzielt bei Normalbedingungen eine elektrische Leistung von ca. 42 MW und erreicht im Sprintbetrieb eine elektrische Leistung von 48 MW. Durch den nachgeschalteten Dampfturbinenprozess kann nochmal eine elektrische Leistung von ca. 8 MW erzeugt werden. Mittels Wärmeübertrager wird die Abwärme des GuD-Prozesses als Heizwärme an das Fernwärmenetz abgegeben. Die Wärmeleistung beträgt dabei ca. 40 MW.
Die Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH beabsichtigt die Ertüchtigung der GuD-Anlage, die bis zum 30.
September 2021 – zum Beginn der Heizperiode 2021/22 – abgeschlossen sein muss.
Gleichrichter und Batterieanlagen
Halle (Saale)
Ein Teil der Ertüchtigung des Heizkraftwerks Halle-Trotha sollen auch elektrotechnische Komponenten sein, die ihr Laufzeitende erreicht haben, oder aber auf Grund von Abkündigungen der Lieferanten nicht weiter betrieben werden können. Im Zuge dieser Maßnahmen ist ein Austausch der folgenden Komponenten erforderlich und geplant,
— Austausch der 220 V DC Gleichrichteranlagen inkl. der zugehörigen Batterien;
— der Austausch der 24 V DC Gleichrichteranlagen inkl. der zugehörigen Batterien;
— der Austausch mit einer erforderlichen Leistungserhöhung der USV Anlagen der 400 V AC inkl. der zugehörigen Batterieanlage.
I. Referenzen der letzten 5 Jahre (Einschlägigkeit, Anzahl), die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind (70 %),
II. Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters (30 %).
Frequenzumrichter NS
Halle (Saale)
Im Rahmen der Ertüchtigung des Heizkraftwerks Halle Tortha ist des Weiteren erforderlich, die Frequenzumrichter der Spannungsebenen 400 V AC und 690 V AC sämtlicher in Verwendung befindlicher Pumpen und Aggregate größerer Leistung auszutauschen. Dabei sollen die derzeit in Betrieb befindlichen Motoren weiter verwendet werden und die neuen Frequenzumrichter auf diese Motoren ausgelegt werden.
I. Referenzen der letzten 5 Jahre (Einschlägigkeit, Anzahl), die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind (70 %),
II. Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters (30 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzArbG vorliegen;
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen);
5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
1. Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie,
2. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
4. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation,
5. Verpflichtungserklärung, dass das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt vom 19. November 2012 (LVG LSA) – insbesondere §§ 10 und 12 LVG LSA – eingehalten wird. Sofern der Bewerber beabsichtigt, Nachunternehmer einzusetzen, ist in der Verpflichtungserklärung anzugeben, dass auch diese Unternehmen entsprechend verpflichtet werden (vgl. § 13 LVG LSA).
6. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
a) Personenschäden 3 Mio. EUR,
b) Sachschäden 3 Mio. EUR,
c) Vermögensschäden, sonstige Schäden 1 Mio. EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
1. Referenzen über die in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen; hierzu vgl. Eignungskriterien Ziff. II.2.9). Eine Vergleichbarkeit wird im Los KWT35_GL_GRB_T angenommen bei der Errichtung/Inbetriebsetzung/Auslegung von USV Anlagen, Gleichrichter- und Batterieanlagen bzw. bei der Errichtung und Inbetriebsetzung von Niederspannungsschaltanlagen (insbesondere Gleichspannungsschaltanlagen). Im Los KWT35_GL_FU_T wird eine Vergleichbarkeit angenommen bei der Errichtung/Inbetriebsetzung/Auslegung von Frequenzumrichtern. Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner beidem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten.
2. Organigramm des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter/s, stellvertretenden Projektleiter/s, Inbetriebsetzungsleiters sowie Planungsverantwortlichen nebst Angabe zur beruflichen Qualifikation und Erfahrung der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen,
3. Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm EN ISO 9001 oder gleichwertig,
4. Erläuterung über die Einrichtung und Vorhaltung eines Arbeitsschutzmanagementsystems wie bspw. OHSAS18001 oder entsprechend der Norm ISO 45001 oder gleichwertig,
5. Eigenerklärung über die vorhandene Qualifikation des Bewerbers zur Erstellung der nötigen genehmigungsrelevanten Unterlagen unter Beachtung der am Projektort geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften,
6. Eigenerklärung über die systemgerechte Anwendung des Kraftwerks-Kennzeichnungssystem gemäß den VGB-Richtlinien VGB-B105/106, VGB Standard VGB-S-[removed]DE,
7. Eigenerklärung über die Ausführung nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Genehmigungen und technischen Regelwerken,
8. Eigenerklärung über die Verwendung des SI-Einheitensystems für alle technischen Angaben und Dokumentationen.
9. Eigenerklärung zur Erstellung und Benennung der Dokumentation in deutscher Sprache sowie zur Übergabemittels der projekteigenen Datenbank entsprechend VGB-S-831 (vormals VGB-R-171).
10. Eigenerklärung 3D-Modell und Zeichnungserstellung sowie Dokumentenaustausch zwischen den Projektpartnern.
11. Eigenerklärung DokuDBV6 – Anwendung und Nutzungsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen,
2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1). Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2). Nrn. 1 bis 5 sowie III.1.3. Nrn. 1 bis 11 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote,
5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen,
6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig,
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet,
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen,
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt,
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unterwww.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb KWT35_GL_GRB_T/ KWT35_GL_FU_T“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail:
[removed], Tel.: +49 (0)[removed]) wenden. Auf Fragen, die nach dem 30. Oktober 2020 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1. genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland