Sanierung der Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2 Referenznummer der Bekanntmachung: B19N01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 19
Ort: Naumburg/Saale
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vereinigtedomstifter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen für Architekten und Ingenieure gemäß HOAI 2013 § 34 mit Zusatzleistung Bestandsaufnahme Neuer Steinweg 2; § 51 und § 55; Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanz.
Die Bebauung des Domplatzes geht bis in das 12. Jahrhundert zurück. Bei dem Gebäudekomplex des Neuen Steinwegs 1 + 2 zeugen hochmittelalterliche Keller von einer im Brand von 1532 möglicherweise verloren gegangenen Vorgängerbebauung, wahrscheinlich ein Vikariatshaus. Das heutige Gebäude ist quellenmäßig erstmals 1655 in einem Protokoll des Domkapitels erfasst. Es folgen nach Verkauf im 17. Jahrhundert der Rückkauf des Gebäudes 1905 mit Unterbringung einer Dienstwohnung für den Schließkirchner. Davon kündet der Schriftzug „Domkirchner". Die Gebäude wurden in den letzten Jahren für Wohnzwecke genutzt.
Zurzeit sind beide Häuser unbewohnt.
Nach dem Erlangen des Welterbetitels für den Naumburger Dom soll in der benachbarten Bischofskurie das Welterbezentrum eingerichtet werden. Die angrenzenden Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2 sollen für eine Wohnnutzung saniert und hergerichtet werden.
Die Außenanlagen für den Neuen Steinweg 1 + 2 werden im Projekt Wiederherstellung der Gartenanlage Bischofsgarten überplant.
Architektenleistung nach § 34 HOAI für Gebäude und Innenräume mit Zusatzleistung Bestandsaufnahme Neuer Steinweg 2
Sanierung der Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2 in Naumburg Neuer Steinweg 1 u. 2
06618 Naumburg
Die Bebauung des Domplatzes geht bis in das 12. Jahrhundert zurück. Bei dem Gebäudekomplex des Neuen Steinwegs 1 + 2 zeugen hochmittelalterliche Keller von einer im Brand von 1532 möglicherweise verloren gegangenen Vorgängerbebauung, wahrscheinlich ein Vikariatshaus. Das heutige Gebäude ist quellenmäßig erstmals 1655 in einem Protokoll des Domkapitels erfasst. Es folgen nach Verkauf im 17. Jahrhundert der Rückkauf des Gebäudes 1905 mit Unterbringung einer Dienstwohnung für den Schließkirchner. Davon kündet der Schriftzug „Domkirchner". Die Gebäude wurden in den letzten Jahren für Wohnzwecke genutzt. Zurzeit sind beide Häuser unbewohnt.
Geplante Nutzung
Nach dem Erlangen des Welterbetitels für den Naumburger Dom soll in der benachbarten Bischofskurie das Welterbezentrum eingerichtet werden. Die angrenzenden Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2 sollen für eine Wohnnutzung saniert und hergerichtet werden.
Die Außenanlagen für den Neuen Steinweg 1 + 2 werden im Projekt Wiederherstellung der Gartenanlage Bischofsgarten überplant.
Neuer Steinweg 1:
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Erdgeschoss, 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss und Dachgeschoss. Das Gebäude ist teilunterkellert. Zum Gebäude gehört ein zweigeschossiger Anbau. Das Gebäude steht leer und ist stark sanierungsbedürftig. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Erdgeschoss: Das Erdgeschoss soll so umgebaut werden, dass 2 kleine Wohnungen entstehen.
1.Obergeschoss: Das 1. Oberschoss soll zur Nutzung für eine große Wohnung umgebaut werden.
2. Obergeschoss: Das 2. Obergeschoss soll zur Nutzung von einer Wohnung umgebaut werden.
Neuer Steinweg 2:
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Erd-, Ober- und Dachgeschoss und einem eingeschossigen Anbau. Das Gebäude ist teilunterkellert. Das Gebäude steht leer und ist stark sanierungsbedürftig. Bestandsunterlagen für dieses Objekt existieren nicht. Deshalb können auch keine genauen Angaben über die Geschossflächen gemacht werden (ca. 124 qm). Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Der Neue Steinweg 2 soll zu einem Einfamilienhaus umgebaut werden. Im Erdgeschoss sollen das Bad und die Küche und im Obergeschoss die Wohnräume angeordnet werden.
Das Vorhaben soll mit Mitteln aus dem Sofortprogramm des Bundes zur Unterstützung des Strukturwandels in Braunkohlegebieten 2019 bis 2021 gefördert werden.
Der Auftrag wird stufenweise ausgeschrieben: Stufe 1: Leistungsphasen 2-3 nach § 34 HOAI mit Zusatzleistung Bestandsaufnahme Neuer Steinweg 2.
Stufe 2: Leistungsphasen 4-9 nach § 34 HOAI.
Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
Sanierung der Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2 in Naumburg Neuer Steinweg 1 u. 2
06618 Naumburg
Die Bebauung des Domplatzes geht bis in das 12. Jahrhundert zurück. Bei dem Gebäudekomplex des Neuen Steinwegs 1 + 2 zeugen hochmittelalterliche Keller von einer im Brand von 1532 möglicherweise verloren gegangenen Vorgängerbebauung, wahrscheinlich ein Vikariatshaus. Das heutige Gebäude ist quellenmäßig erstmals 1655 in einem Protokoll des Domkapitels erfasst. Es folgen nach Verkauf im 17. Jahrhundert der Rückkauf des Gebäudes 1905 mit Unterbringung einer Dienstwohnung für den Schließkirchner. Davon kündet der Schriftzug „Domkirchner". Die Gebäude wurden in den letzten Jahren für Wohnzwecke genutzt. Zurzeit sind beide Häuser unbewohnt.
Geplante Nutzung
Nach dem Erlangen des Welterbetitels für den Naumburger Dom soll in der benachbarten Bischofskurie das Welterbezentrum eingerichtet werden. Die angrenzenden Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2 sollen für eine Wohnnutzung saniert und hergerichtet werden.
Die Außenanlagen für den Neuen Steinweg 1 + 2 werden im Projekt Wiederherstellung der Gartenanlage Bischofsgarten überplant.
Neuer Steinweg 1:
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Erdgeschoss, 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss und Dachgeschoss. Das Gebäude ist teilunterkellert. Zum Gebäude gehört ein zweigeschossiger Anbau. Das Gebäude steht leer und ist stark sanierungsbedürftig. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Erdgeschoss: Das Erdgeschoss soll so umgebaut werden, dass 2 kleine Wohnungen entstehen.
1.Obergeschoss: Das 1. Oberschoss soll zur Nutzung für eine große Wohnung umgebaut werden.
2. Obergeschoss: Das 2. Obergeschoss soll zur Nutzung von einer Wohnung umgebaut werden.
Neuer Steinweg 2:
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Erd-, Ober- und Dachgeschoss und einem eingeschossigen Anbau. Das Gebäude ist teilunterkellert. Das Gebäude steht leer und ist stark sanierungsbedürftig. Bestandsunterlagen für dieses Objekt existieren nicht. Deshalb können auch keine genauen Angaben über die Geschossflächen gemacht werden (ca. 124 qm). Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Der Neue Steinweg 2 soll zu einem Einfamilienhaus umgebaut werden. Im Erdgeschoss sollen das Bad und die Küche und im Obergeschoss die Wohnräume angeordnet werden.
Das Vorhaben soll mit Mitteln aus dem Sofortprogramm des Bundes zur Unterstützung des Strukturwandels in Braunkohlegebieten 2019 bis 2021 gefördert werden.
Der Auftrag wird stufenweise ausgeschrieben. Stufe 1: Leistungsphasen 2-3 nach § 51 HOAI.
Stufe 2: Leistungsphasen 4-6 nach § 51 HOAI
Leistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Anlagengruppen 1,2,4,5 und § 55 HOAI mit Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanz nach § 3 abs. 1 i.V. m. Anlage 1 Punkt 1.2.3 HOAI
Sanierung der Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2 in Naumburg Neuer Steinweg 1 u. 2
06618 Naumburg
Die Bebauung des Domplatzes geht bis in das 12. Jahrhundert zurück. Bei dem Gebäudekomplex des Neuen Steinwegs 1 + 2 zeugen hochmittelalterliche Keller von einer im Brand von 1532 möglicherweise verloren gegangenen Vorgängerbebauung, wahrscheinlich ein Vikariatshaus. Das heutige Gebäude ist quellenmäßig erstmals 1655 in einem Protokoll des Domkapitels erfasst. Es folgen nach Verkauf im 17. Jahrhundert der Rückkauf des Gebäudes 1905 mit Unterbringung einer Dienstwohnung für den Schließkirchner. Davon kündet der Schriftzug „Domkirchner". Die Gebäude wurden in den letzten Jahren für Wohnzwecke genutzt. Zurzeit sind beide Häuser unbewohnt.
Geplante Nutzung
Nach dem Erlangen des Welterbetitels für den Naumburger Dom soll in der benachbarten Bischofskurie das Welterbezentrum eingerichtet werden. Die angrenzenden Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2 sollen für eine Wohnnutzung saniert und hergerichtet werden.
Die Außenanlagen für den Neuen Steinweg 1 + 2 werden im Projekt Wiederherstellung der Gartenanlage Bischofsgarten überplant.
Neuer Steinweg 1:
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Erdgeschoss, 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss und Dachgeschoss. Das Gebäude ist teilunterkellert. Zum Gebäude gehört ein zweigeschossiger Anbau. Das Gebäude steht leer und ist stark sanierungsbedürftig. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Erdgeschoss: Das Erdgeschoss soll so umgebaut werden, dass 2 kleine Wohnungen entstehen.
1.Obergeschoss: Das 1. Oberschoss soll zur Nutzung für eine große Wohnung umgebaut werden.
2. Obergeschoss: Das 2. Obergeschoss soll zur Nutzung von einer Wohnung umgebaut werden.
Neuer Steinweg 2:
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Erd-, Ober- und Dachgeschoss und einem eingeschossigen Anbau. Das Gebäude ist teilunterkellert. Das Gebäude steht leer und ist stark sanierungsbedürftig. Bestandsunterlagen für dieses Objekt existieren nicht. Deshalb können auch keine genauen Angaben über die Geschossflächen gemacht werden (ca. 124 qm). Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Der Neue Steinweg 2 soll zu einem Einfamilienhaus umgebaut werden. Im Erdgeschoss sollen das Bad und die Küche und im Obergeschoss die Wohnräume angeordnet werden.
Das Vorhaben soll mit Mitteln aus dem Sofortprogramm des Bundes zur Unterstützung des Strukturwandels in Braunkohlegebieten 2019 bis 2021 gefördert werden.
Der Auftrag wird stufenweise ausgeschrieben. Stufe 1: Leistungsphasen 2-3 nach § 55 HOAI.
Stufe 2: Leistungsphasen 4-9 nach § 55 HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistung nach § 34 HOAI
Postanschrift: Breite Straße 71
Ort: Bennungen
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06536
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
Postanschrift: Breite Straße 711
Ort: Bennungen
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06536
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI
Postanschrift: Breite Starße 71
Ort: Bennungen
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Forts. der Eignung:
Ziffer 5 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
Eigenerklärung zum Datengeheimnis und zur Wahrung der Vertraulichkeit im Vergabeverfahren, Formblatt "Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses und der Vertraulichkeit" (Anlage 8).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen.
Ziffer 6 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
Eigenerklärung „Ergänzende Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt zu den §§ 12, 17 und 18" (Anlage 10).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unterauftragnehmer einzureichen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft reicht die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, abzugeben mit Wirkung für und gegen die Bewerbergemeinschaft, aus.
Eigenerklärung „Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation" (Anlage 11).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unterauftragnehmer einzureichen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft reicht die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, abzugeben mit Wirkung für und gegen die Bewerbergemeinschaft, aus.
Eigenerklärung „Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)" (Anlage 12).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Eigenerklärung „Tariftreue und Entgeltgleichheit" (Anlage 13).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unterauftragnehmer einzureichen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft reicht die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, abzugeben mit Wirkung für und gegen die Bewerbergemeinschaft, aus.
Ziffer 7 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
Unternehmensdarstellung des Bewerbers möglichst unter Berücksichtigung der Geschäftsfelder, in denen der Bewerber tätig ist, der Geschäftsentwicklung der letzten Jahre, der Personalentwicklung, der Beteiligungsverhältnisse, der Verflechtungen mit anderen Unternehmensträgern und der Unternehmensverträge mit Registerpublizität, soweit jene eine Ergebnisabführung und/oder Beherrschung vorsehen. Insgesamt nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten.
Einmalige Einreichung für alle Lose, auf die sich das Unternehmen bewirbt, reicht aus.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK1DXZX
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 [beachten!] Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Domplatz 19
Ort: Naumburg
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
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Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.vereingtedomstifter.de