Radiologie-Informations-System (RIS) Referenznummer der Bekanntmachung: 22/2020/VVmT/E1516
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Radiologie-Informations-System (RIS)
Beschaffung, Lieferung und Installation eines neuen Radiologischen Informationssystems (RIS) in den Bereichen Radiologie, Nuklearmedizin und Neuroradiologie.
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Das zu beschaffende Radiologie-Informations-System solldas bisherige RIS der Firma MEDOS aus dem Jahr 1994 ersetzen.
Alle berücksichtigten Anbieter werden zu einer Vor-Ort-Evaluation inkl. einer Testinstallation/ -interagion aufgefordert.
(siehe Ausschreibungsunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Radiologie-Informations-System (RIS)
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können Sie von der eVergabe-online.de – Plattform herunterladen. Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den nachfolgenden Link: https://www.evergabe-online.de/start.html
Eventuelle Bieterfragen werden den registrierten Teilnehmern über die o. g. Vergabeplattform beantwortet.
Postanschrift: Ernst- Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Postanschrift: Ernst- Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]