B 107, Neubau Ortsumgehung Oranienbaum: Objektplanung Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: O211-002-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gropiusallee 1
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 107, Neubau Ortsumgehung Oranienbaum: Objektplanung Verkehrsanlagen
Die Ortsdurchfahrt (OD) Oranienbaum ist täglich durch ca. 8 000 Kfz belastet. Die vorhandenen Trassierungsparameter sind mit den heutigen Regelwerken nicht mehr konform. Durch eine kompakte Wohnbebauung auf einem Abschnitt der OD sind Lärm und Schadstoffbelastungen, Erschütterung durch Schwerverkehr (inkl. damit verbundene Verschlechterung der Bausubstanz von Straßen und Gebäuden), Unfallgefährdung (Schutzgut Mensch) und eine Abnahme der Wohn- und Lebensqualität vorgegeben. Daher ist der Neubau einer Ortsumgehung (OU) erforderlich. Hierdurch soll eine Verringerung des Durchgangsverkehrs, eine Reduzierung von Umwelt- und Umfeldbelastungen sowie eine Erhöhung der Erreichbarkeits- und Verbindungsqualitäten erzielt werden.
Oranienbaum
— Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1 und 2, optional Lph 3-4 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
— Besondere/Zusätzliche Leistungen in Lph 1 und 2:
—— Begleitung des Raumordnungsverfahrens inklusive Erstellung der erforderlichen Unterlagen und Teilnahme an Besprechungen;
—— Unterlagen für Linienbestimmung;
—— Bund-Länderabstimmungsprozess (Projektabstimmung 1 – Variantensuche, Projektab-stimmung 2 – Vorauswahl bevorzugte Variante);
—— Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Einwirkungen;
—— Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte;
—— Erstellen von Leitungsbestandsplänen;
—— Untersuchungen zur Nachhaltigkeit;
—— Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen;
—— Nachweis Verkehrsqualität der Vorzugsvariante;
—— Nachweis Verkehrssicherheit der Vorzugsvariante;
—— Wirtschaftlichkeitsprüfung;
—— Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme;
—— Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen;
—— Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen;
—— Optional: Variantenbetrachtung (ab 4. Variante);
— Besondere/Zusätzliche Leistungen in Lph 3 und 4 (optional):
—— optional: Bund-Länderabstimmungsprozess (Projektabstimmung 3 – Grobentwurf, Projektabstimmung 4 – Gesehenvermerk);
—— optional: technisch-wirtschaftliche Nachweisführung zur Begründung des Vorhaben und somit die Untersetzung der gewählten technischen Lösung; insbesondere sind die Nachweise der Verkehrsqualität, der Verkehrssicherheit, der Wirtschaftlichkeit und die Ermittlung der gesamten finanziellen Aufwendungen zu erbringen;
—— optional: Untersuchung Nachhaltigkeit;
—— optional: Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses der Maßnahme;
—— optional: Mitwirkung bei Verwaltungsvereinbarungen;
—— optional: Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung);
—— optional: Einwendungsmanagement.
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %: Referenzen des Unternehmens seit 2015, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Bearbeitungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner;
— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters: 25 %: Nachweis der Qualifikation, insbesondere die persönlichen vergleichbaren Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2015. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner;
— Referenzen/Erfahrungen des hauptverantwortlichen Objektplaners Verkehrsanlagen: 30 %: Siehe Anmerkungen zum Projektleiter;
— Umsatz bei vergleichbaren Leistungen (OP VA): 5 %;
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.
— Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3-4 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
— besondere/Zusätzliche Leistungen in Lph 1 und 2;
— Variantenbetrachtung (ab 4. Variante);
— besondere/Zusätzliche Leistungen in Lph 3 und 4:
—— Bund-Länderabstimmungsprozess (Projektabstimmung 3 – Grobentwurf, Projektabstimmung 4 – Gesehenvermerk);
—— technisch-wirtschaftliche Nachweisführung zur Begründung des Vorhaben und somit die Untersetzung der gewählten technischen Lösung; insbesondere sind die Nachweise der Verkehrsqualität, der Verkehrssicherheit, der Wirtschaftlichkeit und die Ermittlung der gesamten finanziellen Aufwendungen zu erbringen;
—— Untersuchung Nachhaltigkeit;
—— Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses der Maßnahme;
—— Mitwirkung bei Verwaltungsvereinbarungen;
—— Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung);
—— Einwendungsmanagement.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird;
— Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Jahresumsatz (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
— Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mind. einen Umsatz von 0,4 Mio. EUR aufweisen.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung;
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren;
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen.
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bewerber (Unternehmen) muss mindestens einmal Objektplanung Verkehrsanlagen im Rahmen eines Straßenbauprojektes erbracht haben;
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Projektleiter muss mind. 1 persönliche Referenz mit Erfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen im Rahmen eines Straßenbauprojektes vorlegen.
Der Hauptobjektplaner Verkehrsanlagen muss mind. 1 persönliche Referenz mit Erfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen im Rahmen eines Straßenbauprojektes vorlegen.
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 8 VgV: Der Bewerber muss mindestens 3 Ingenieure für die Objektplanung Verkehrsanlagen angestellt haben;
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 genannten Mindeststandards.
Ingenieur o. vgl. gemäß § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Anfragen zum Verfahren nur über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3);
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen;
— wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle;
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an;
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00-0_B187-OU-Jessen_VgV-OP-VA_Information“;
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Dessau-Roßlau
Land: Deutschland