Ausschreibung der Unterhalts- und Glasreinigung im Dienstgebäude der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: 2020.002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 12
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ib-sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Unterhalts- und Glasreinigung im Dienstgebäude der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Ausschreibung der Unterhalts- und Glasreinigung im Dienstgebäude der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Ausschreibung der Unterhalts- und Glasreinigung im Dienstgebäude der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Los 1 – Unterhaltsreinigung
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Ausschreibung der Unterhalts- und Glasreinigung im Dienstgebäude der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Los 1 – Unterhaltsreinigung.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Eine Verlängerung erfolgt maximal für eine Gesamtvertragsdauer von bis zu 5 Jahren, d. h. maximal bis zum 31.12.2025.
Alle Objektgegebenheiten sind zwingend intensiv und detailliert zu prüfen. Es besteht die Möglichkeit, in der Zeit vom 6.7.2020 bis 13.7.2020 eine Objektbesichtigung – nach vorheriger Anmeldung – durchzuführen. Die Anmeldung zum Besichtgungstermin muss bis spätestens zum 3.7.2020 unter der Telefonnummer: +49 391-589 1919 erfolgen. Der Nachweis über die losspezifische Objektbesichtigung ist mit dem Angebot einzureichen. Angebote von Bietern, die nicht an der Ortsbesichtigung teilgenommen haben, werden zwingend ausgeschlossen.
Ausschreibung der Unterhalts- und Glasreinigung im Dienstgebäude der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Los 2 – Glasreinigung
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Ausschreibung der Unterhalts- und Glasreinigung im Dienstgebäude der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Los 2 – Glasreinigung.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Eine Verlängerung erfolgt maximal für eine Gesamtvertragsdauer von bis zu 5 Jahren, d. h. maximal bis zum 31.12.2025.
In den Ausschreibungsunterlagen wird der AN auf spezielle bzw. schwierig zu erreichende Stellen aufmerksam gemacht. Diese Übersicht erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Objektgegebenheiten sind zwingend intensiv und detailliert zu prüfen. Es besteht die Möglichkeit, in der Zeit vom 6.7.2020 bis 13.7.2020 eine Objektbesichtigung – nach vorheriger Anmeldung – durchzuführen. Die Anmeldung zum Besichtgungstermin muss bis spätestens zum 3.7.2020 unter der Telefonnummer: +49 391-589 1919 erfolgen. Der Nachweis über die losspezifische Objektbesichtigung ist mit dem Angebot einzureichen. Angebote von Bietern, die nicht an der Ortsbesichtigung teilgenommen haben, werden zwingend ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung der Unterhalts- und Glasreinigung im Dienstgebäude der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Los 1 – Unterhaltsreinigung
Postanschrift: Forsthausstraße 10a
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung der Unterhalts- und Glasreinigung im Dienstgebäude der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Los 2 – Glasreinigung
Postanschrift: Marzahner Straße 20
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).