Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin, Lüftungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: VST-82/2020/Ho
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 9
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin, Lüftungstechnik
Lüftungstechnik – Installationen und Wartungsvertrag.
06193 Wettin-Löbejün OT Wettin
Burg-Gymnasium Wettin
Burgstraße 5
— Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung 2 000 m3h für innen liegende Räume;
— Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung 950 m3/h für Cafeteria;
— Zuluftgerät 1 400 m3/h für Fachkabinette;
— 2 Stück Abluftventilatoren ex- geschützt für Fachkabinette;
— 2 Stück WC- Abluftventilatoren 2 x 300 m3/h;
— ca. 100 Stück Rohrschalldämpfer;
— ca. 70 Stück Brandschutzklappen, teilweise ex-geschützt;
— ca. 30 Stück Volumenstromregler konstant;
— ca. 100 Stück Lüftungsgitter und Luftauslässe;
— ca. 200 m2 Luftkanal verzinkt;
— ca. 400 m Wickelfalzrohr verzinkt;
— ca. 100 m PPs Rohr;
— ca. 200 m2 Wärmedämmung Mineralwolle und Weichschaum an Kanälen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin, Lüftungstechnik
Ort: Pößneck/Thüringen
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Postleitzahl: 07381
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen
Beantwortet werden können.
Fristende: 10.6.2020
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.