Salzlandkreis, Rahmenvertrag zum Abruf von Cisco Komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 0080/2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlsplatz 37
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salzlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Salzlandkreis, Rahmenvertrag zum Abruf von Cisco Komponenten
Lieferung von Hardwarekomponenten einschl. erforderlicher Sofware, Zubehörteile, Software auf Datenträgern und der jeweiligen Produktdokumentation des Herstellers Cisco®.
Salzlandkreis
FD 14 SG Netzwerk
Karlstraße 2
06406 Bernburg (Saale)
Für die Modernisierung und Erweiterung unserer leistungsfähigen Infrastruktur ist die Ersatzbeschaffung von Netzwerktechnik notwendig.
Ziel ist die nahtlose Integration der Hardware in die bereits bestehenden Betriebs- und Managementprozesse des Salzlandkreises. Ferner muss sich die neue Anlagentechnik in die bereits vorhandene IT-Umgebung integrieren. Der Salzlandkreis beabsichtigt in mehreren Einzelschritten die Erweiterung der IT-Infrastruktur an den Standorten des Salzlandkreises.
Für die aufzubauende IT-Infrastruktur muss der Auftraggeber diverse Netzwerkkomponenten und Zubehör des Herstellers Cisco® einsetzen und beschaffen. Die IT-Infrastruktur der Kreisverwaltung, Eigenbetriebe und Schulen des Auftraggebers befindet sich in der Ausbauphase, in der die tatsächliche Eignung und Funktionalität der Netzwerkkomponenten sowie deren konkretes Mengenvolumen für Einzelabrufe noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Das voraussichtliche Abnahmevolumen beträgt maximal 2 Millionen Euro (Kalkulationsgrundlage).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens in Deutschland in Euro jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den Leistungsgegenstand an. Umsatz mit dem Produkt Cisco im Bereich der Öffentlichen Auftraggeber.
— Es sind mindestens 3 und maximal 5 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren zu nennen, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang vergleichbar sind. Bei mehr als 3 eingereichten Referenzen werden die 3 höchst bewerteten Referenzen gewertet. Nutzen Sie dafür die Vorlage in der Anlage.
— Beschreiben Sie Ihr unternehmenseigenes Qualitätsmanagement, ggf. mit Zertifizierungen.
— Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter Ihres Unternehmens in Deutschland für die letzten 3 Jahre bezogen auf den Leistungsgegenstand.
— Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum dar. Gehen Sie dabei auch auf Asset Management Tool, Schulungen, Dienstleistungen ein. Es ist anzugeben, welcher Auftragsteil an die Subunternehmer vergeben wird.
— Beschreiben Sie Ihr Betreuungsmodell. Gehen Sie dabei insbesondere auf die regionale Betreuung ein und benennen Sie die entsprechenden Ansprechpartner und deren Qualifikation und Zertifizierungen.
Beschreiben Sie ebenfalls wie Sie nachhaltig die Qualifikationen Ihrer Mitarbeiter sicherstellen?
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst — Kamieth — Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das Evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber über seinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.