SLK Vermessung Europaradweg Referenznummer der Bekanntmachung: 0078/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlsplatz 37
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salzlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
SLK Vermessung Europaradweg
Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (LP 1-3) gemäß dem Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessung für Verkehrsanlagen nach Anlage 1 Punkt 1.4.4 HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen).
Grundleistungen der Leistungsphase 4 (LP 4) gemäß dem Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessung für Verkehrsanlagen nach Anlage 1 Punkt 1.4.4 HOAI als optionale Leistung.
Radwege im Salzlandkreis
Die Beauftragung erfolgt bei der Planungsbegleitenden Vermessung für alle in Anlage 1 und 2 gelisteten Rad- und ländlichen Wegen gemäß den in den Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI ausgewiesenen Grundleistungen nach Anlage 1 Punkt 1.4.4 HOAI für Verkehrsanlagen. Das Liefern der Pläne und Daten soll neben der analogen Form in den digitalen Ausgabeformaten DXF, PDF und ASC erfolgen. Die zu vermessenden Abschnitte der Projektphase 1 (Anlage 1) betreffen insgesamt 8069 m (Radweg 3756 m, Ländlicher Weg 4313 m) im Salzlandkreis. Die zu vermessenden Abschnitte der Projektphase 2 (Anlage 2) betreffen insgesamt 7851 m (Radweg 2968 m, Ländlicher Weg 4883 m) im Salzlandkreis. Zwei zusammenhängende Streckenabschnitte sind in verschiedene Projektphasen aufgeteilt, was es bei der Vermessung zu berücksichtigen gilt.
Die Grundleistungen der optionalen Leistungsphase 4 nach Anlage 1 Punkt 1.4.4 HOAI für Verkehrsanlagen werden im Bedarfsfall beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Diese Angaben sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu machen.
Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
1. Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i. V. mit § 123 und §124 GWB,
2. Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden,
3. Nachweis der Berufsqualifikation (Eintrag in Ingenieurkammer),
4. Nachweise nach Landesvergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LVG LSA).
Diese Angaben sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
5. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen (Personenschäden 2 Mio. EUR, Sachschäden 0,3 Mio. EUR) oder verbindliche Absichtserklärung.
6. Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (für den Hauptsitz inkl. aller Niederlassungen).
Die Vorlage von 3 Referenznachweisen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Angaben zum Projekt, Ort, Jahr, Auftraggeber, erbrachte Leistung und deren Auftragswert). Dafür sind die Anlagen 7 bis 9 (Angebotsschreiben) zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Die Referenzprojekte müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Die vorgestellten Referenzprojekte müssen in den letzten 5 Kalenderjahren ausgeführt worden sein.
Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Erbringung von Zusatzleistungen zu einem bereits erfolgten Verhandlungsverfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
[...],
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das eVergabe-Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das eVergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber über seinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]