REZ BB-SAT BO 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: 901-16-BO-58262

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Halle an der Saale
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.arbeitsagentur.de

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

REZ BB-SAT BO 2020

Referenznummer der Bekanntmachung: 901-16-BO-58262
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durchführung von Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung nach § 48 SGB III im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Berlin-Brandenburg/Sachsen-Anhalt-Thüringen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Hauptort der Ausführung:

Bitterfeld-Wolfen, Köthen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

REZ BB-SAT BO 2021.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Operationelles Programm ESF Sachsen-Anhalt 2014-2020

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

901-16-BO-58262

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Hauptort der Ausführung:

Halle Saale

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

REZ BB-SAT BO 2021.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Operationelles Programm ESF Sachsen-Anhalt 2014-2020

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 42. Sitzung am 25.1.2018 den Beschluss gefasst, nach Auslaufen der EU-Förderperiode 2020 das Programm BRAFO „Berufswahl Richtig Angehen Frühzeitig Orientieren“ fortzusetzen und langfristig zu sichern.

Die Verlängerung von BRAFO ist erforderlich geworden, da die Neustruktur von BRAFO erst für 2022 realisiert werden kann. Eine Neuausschreibung des bisherigen BRAFO für nur 1 Jahr und der damit verbundenen Möglichkeit eines Auftragnehmerwechsels, ist aus inhaltlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll und unverhältnismäßig. Die weiterführende Betreuung der Schüler aus einer Hand ist für den Erfolg der Maßnahme unabdingbar. Darüber hinaus war die erforderliche Verlängerung für die Auftraggeber in der Form nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich durch die Verlängerung nicht.

Für das Maßnahmejahr 02/2021 bis 02/2022 soll BRAFO in der aktuellen Ausgestaltung einmalig um 1 Jahr verlängert werden, um ab 2022 dann BRAFO in der neuen Struktur im Rahmen einer Neuausschreibung zu realisieren. Die Anpassung des Vertrages erfolgt unter Anwendung des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB und ist somit ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführbar.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 901-16-BO-58262
Los-Nr.: 1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
21/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köthen
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 901-16-BO-58262
Los-Nr.: 2
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
21/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei der Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung im Sinne des § 135 Absatz 3 GWB. Die unter II.1.7 und V.2.4 aufgeführten Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten (Geschäftsgeheimnis). V.2.1 (Tag der Zuschlagserteilung) nennt den Tag, an dem die interne Entscheidung getroffen wurde. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im EU-Amtsblatt geschlossen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. Gegen § 134 verstoßen hat oder

2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/08/2020