Beschaffung von Systemsoftware und Lizenzdienstleistungen für die gesamte Verwaltung des Landkreises Harz Referenznummer der Bekanntmachung: EU LÖ 103/20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich Ebert Straße 42
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Systemsoftware und Lizenzdienstleistungen für die gesamte Verwaltung des Landkreises Harz
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergibt Landkreis Harz den Auftrag zur Beschaffung von Systemsoftware und Lizenzdienstleistungen.
Hintergrund dieser Vergabe ist die Restrukturierung des hausinternen Rechenzentrums des Landkreises Harz und der Aufbau zahlreicher neuer Server-, Netzwerk- und Arbeitsplatzsysteme durch den Dienstleister WG-Systems im Rahmen eines Outsourcings. Im Rahmen dieses Outsourcings hat sich der Landkreis verpflichtet, alle für den Betrieb erforderlichen Softwareprodukte beizustellen.
Die Leistungen des Rechenzentrums werden auch für nachgeordnete Einrichtungen und Eigenbetriebe des Landkreises erbracht, insbesondere auch für den Eigenbetrieb kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises.
Ziel ist es, einen Vertragspartner zu gewinnen, welcher dem Landkreis Harz Lizenzen und die weiteren Leistungen dieser Ausschreibung bereitstellt. Der Landkreis erwartet aufgrund der unterschiedlichen Softwareprodukte eine Unterstützung im Software-Assetmanagements sowie eine vollumfänglichen Beratung zu den Nutzungsrechten der Lizenzgeber vom zukünftigen Auftragnehmer.
Der zukünftige Auftragnehmer muss über umfassende Kenntnisse der Produkte, Vertragsarten und der Lizenz-Metriken der Lizenzgeber verfügen. Der Bieter muss in der Lage sein, den Auftraggeber unter Einbeziehung aktueller Promotionsaktionen der Hersteller bei der Auswahl der für ihn richtigen Vertrags- und Lizenzart unter fachlichen und wirtschaftlichen Aspekte zu beraten.
Landkreis Harz
Friedrich Ebert Straße 42
38820 Halberstadt
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergibt Landkreis Harz den Auftrag zur Beschaffung von Systemsoftware und Lizenzdienstleistungen.
Hintergrund dieser Vergabe ist die Restrukturierung des hausinternen Rechenzentrums des Landkreises Harz und der Aufbau zahlreicher neuer Server-, Netzwerk- und Arbeitsplatzsysteme durch den Dienstleister WG-Systems im Rahmen eines Outsourcings. Im Rahmen dieses Outsourcings hat sich der Landkreis verpflichtet, alle für den Betrieb erforderlichen Softwareprodukte beizustellen.
Die Leistungen des Rechenzentrums werden auch für nachgeordnete Einrichtungen und Eigenbetriebe des Landkreises erbracht, insbesondere auch für den Eigenbetrieb kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises.
Ziel ist es, einen Vertragspartner zu gewinnen, welcher dem Landkreis Harz Lizenzen und die weiteren Leistungen dieser Ausschreibung bereitstellt. Der Landkreis erwartet aufgrund der unterschiedlichen Softwareprodukte eine Unterstützung im Software-Assetmanagements sowie eine vollumfänglichen Beratung zu den Nutzungsrechten der Lizenzgeber vom zukünftigen Auftragnehmer.
Der zukünftige Auftragnehmer muss über umfassende Kenntnisse der Produkte, Vertragsarten und der Lizenz-Metriken der Lizenzgeber verfügen. Der Bieter muss in der Lage sein, den Auftraggeber unter Einbeziehung aktueller Promotionsaktionen der Hersteller bei der Auswahl der für ihn richtigen Vertrags- und Lizenzart unter fachlichen und wirtschaftlichen Aspekte zu beraten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Rein elektronisches Verfahren
Landkreis Harz, Haus V, Raum 106
Lieferleistungen, keine öffentliche Submission
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3= Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder
Durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]