Salzlandkreis, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale) – Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 0071/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlsplatz 37
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salzlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Salzlandkreis, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale) – Postdienstleistungen
— Los 1: Briefsendungen;
— Los 2: Päckchen und Pakete;
— Los 3: elektronische Postzustellungsaufträge.
Briefsendungen
Abholung, Beförderung sowie die nationale und internationale Zustellung von Briefsendungen, inklkusive Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern nicht 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Sofern von den Verlängerungen Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag in jedem Falle am 31.1.2025. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Siehe Punkt II.2.7)
Päckchen und Pakete
Abholung, Beförderung sowie die nationale und Internationale Zustellung von Päckchen und Paketen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern nicht 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Sofern von den Verlängerungen Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag in jedem Falle am 31.1.2025. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Siehe Punkt II.2.7)
Elektronische Postzustellungsaufträge
Abholung, Beförderung und bundesweite Zustellung von elektronischen Postzustellaufträgen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern nicht 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Sofern von den Verlängerungen Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag in jedem Falle am 31.1.2025. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Siehe Punkt II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Der Bieter hat mit dem Angebot die nach § 5 Postgesetz erforderliche Lizenz einzureichen;
— Der Bieter hat mit dem Angebot zu erläutern, wie die Einhaltung des Datenschutzes und des Postgeheimnisses in seinem Unternehmen Sichergestellt wird;
— Der Bieter hat mit der Abgabe des Angebotes das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Diese muss mindestens eine Deckungssumme von 2 Millionen Euro für Personen- und 1 Million Euro für Sachschäden haben.
— Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens 3 Referenzen über Vergleichbare Aufträge des öffentlichen Sektors aus den letzten 3 Geschäftsjahren einzureichen;
— Der Bieter hat mit dem Angebot die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Letzten Geschäftsjahres (ohne Nachauftragnehmer) anzugeben.
— Der Bieter hat mit dem Angebot eine Darstellung des Prozessablaufs (Angaben zu: Abholung, Sortierung, Erfassung, Weiterleitung, Zustellung, Adressrecherche, Rücksendung unzustellbarer Sendungen sowie Niederlegung von elektronischen Postzustellaufträgen) einzureichen;
— Der Bieter hat mit dem Angebot eine Darstellung der Unternehmensstruktur und des Equipments (Fuhrpark, Maschinen, Sicherheitsvorkehrungen, Transportbehälter) einzureichen;
— Der Bieter hat mit dem Angebot Angaben über Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen für das eingesetzte Personal zu machen;
— Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst – Kamieth – Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
[...],
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das Evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das eVergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber über seinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieter Informationen informieren.