Komplexe Sanierung des ehemaligen Rinderstalls im Kloster Pforta und Neunutzung für das „Portaneum“ – Schul- und Klostermuseum (umfassende Planungsleistungen) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_03_Portaneum
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schulstraße 22 (OT Schulpforte)
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 06628
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stiftung-schulpforta.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplexe Sanierung des ehemaligen Rinderstalls im Kloster Pforta und Neunutzung für das „Portaneum“ – Schul- und Klostermuseum (umfassende Planungsleistungen)
Umfassende Planungsleistungen für die komplexe Sanierung des ehemaligen Rinderstalls im Kloster Pforta und Neunutzung für das „Portaneum“ – Schul- und Klostermuseum:
— Objektplanung Gebäude und
— Fachplanung Tragwerk und
— Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) und
— Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) und
— Planung Museums-/Ausstellungsgestaltung.
Stiftung Schulpforta
Schulstraße 22 (OT Schulpforte)
06628 Naumburg
Objektplanung Gebäude und Fachplanung Tragwerk und Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) und Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) und Planung Museums-/Ausstellungsgestaltung
Die Stiftung Schulpforte besichtigt, den ehemaligen Rinderstall auf dem Gelände des Klosters Pforta zum Zwecke der Neunutzung als Schul- und Klostermuseum „Portaneum“ incl. Ausstellungsgestaltung umfassend zu sanieren und umzubauen.
Es sollen folgende Leistungen vergeben werden:
— Leistungsphasen (LP) 1-9 gem. HOAI §§ 33 bis 37 (zunächst LP 1-3);
— Leistungsphasen (LP) 1-6 gem. HOAI §§ 49 bis 52 (zunächst LP 1-3);
— Leistungsphasen (LP) 1-9 gem. HOAI §§ 53 bis 56 (zunächst LP 1-3, Anlagengruppen 1-3);
— Leistungsphasen (LP) 1-9 gem. HOAI §§ 53 bis 56 (zunächst LP 1-3, Anlagengruppen 4-6);
— Museums-/Ausstellungsplanung (zunächst LP 1-3 in Anlehnung an HOAI §§ 33-37, „Innenräume“).
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Für das Gebäude liegt eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 (Feinkonzept „Dauerhafte Präsentation der Schul- und Klostergeschichte, Portaneum – Schul- und Klostermuseum, Vorzugsvariante Aufsparrendämmung, Aufgabenstellung für Architekten und Ingenieure für weitere Planungsvorhaben“) incl. Kostenermittlung vor (s. Anlage). Für die Sanierung/Neugestaltung wurden hier Gesamtkosten i. H. v. 2,5 Mio. EUR (incl. MwSt.) geschätzt. Als weitere planerische Grundlagen für das Bauvorhaben liegen Aufmaße und eine Fotodokumentation vor. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Erstes Planungsziel ist es, die Bearbeitung der LP 1-3 inkl. aller notwendigen Abstimmungen bis zum Dezember 2020 abzuschließen, damit die Fördermittelbeantragung bis zum 31.12.2020 erfolgen kann. Die weiteren Planungsleistungen sollen – nach Vorliegen des Fördermittelbescheides – voraussichtlich im 3./4. Quartal 2021 beauftragt und das Vorhaben spätestens bis Ende 2025 abgeschlossen werden.
Beauftragung der LP 4-9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Fachplanung Tragwerk, Technische Ausrüstung (HLS und ELT) und Planung Museums-/Ausstellungsgestaltung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9UDSBF
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.de
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.de
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]