Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für Stadt Leuna
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 1
Ort: Leuna
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06237
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leuna.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für Stadt Leuna
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für Stadt Leuna.
Fahrgestell
Lieferung eines Fahrgestells für ein HLF 20.
Der Fahrgestelllieferant hat sich umgehend nach Auftragserteilung mit dem Aufbauhersteller (Los 2) abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Lieferung binnen sechs Monaten nach Auftragserteilung erfolgen muss.
Aufbau
Die Lieferung eines Aufbaus für ein HLF 20.
Bitte beachten Sie, dass die Lieferung spätestens binnen 14 Monaten nach Auftragserteilung erfolgen muss.
Feuerwehrtechnische Beladung
Die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 20.
Anlieferung der Beladung frei Aufbauhersteller (Los 2) in einer Sendung mit zutreffender Beschriftung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Postanschrift: Paunsdorfer Str. 91
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04328
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 79
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung
Postanschrift: Löwenbrucher Ring 36
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E89215311. Die Ausschreibung wird ausschließlich über das Vergabeportal Subreport.de unter der ELViS-ID: E89215311 abgewickelt. Angebote sind im Portal abzugeben.
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“),
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform subreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Spätere Fragen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).