Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke Güsen EHK B09 und Ausbau des EHK PFA 5 - BA 5.1 Planungsleistungen und Leistungen der örtlichen Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 235.03/5601-054-02-03-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kleiner Werder 5c
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-magdeburg.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke Güsen EHK B09 und Ausbau des EHK PFA 5 - BA 5.1 Planungsleistungen und Leistungen der örtlichen Bauüberwachung
Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke Güsen und Planungsleistungen für die Verbreiterung des Elbe-Havel-Kanals (EHK) im Bereich der Eisenbahnbrücke Güsen inklusive der örtlichen Bauüberwachung.
Zur Verbesserung der Verhältnisse für die Schifffahrt soll der Bereich des Elbe-Havel-Kanals (EHK) im Bereich der Eisenbahnbrücke Güsen verbreitert und die Eisenbahnbrücke mit entsprechend größerer Spannweite neu errichtet werden.
Für die geplanten Baumaßnahmen liegen bereits alte Entwurfsunterlagen vor, die als Grundlage für die Planungsleistungen dienen.
Vergeben werden sollen die Ingenieurleistungen:
— Objekt- und Tragwerksplanung der Eisenbahnbrücke,
— Baugrund- und Gründungsgutachten / Unterstützung in der Bauphase für die Brücke,
— Objektplanung für den Ausbau des Kanalabschnitts,
— Örtliche Bauüberwachung der Maßnahme,
— SiGeKo-Leistungen für die Baumaßnahme.
Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen ist als Bestandteil des vorläufigen Vertragsentwurfs auf gesonderter Anlage unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke Güsen EHK B09 und Ausbau des EHK PFA 5 - BA 5.1 Planungsleistungen und Leistungen der örtlichen Bauüberwachung
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen. Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter http://www.evergabeonline.info/index.html abgerufen werden.
Anfragen sind schriftlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.
Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes mit.
Der Umfang der Teilnahmeunterlagen ist unter Ziffer III.1.1) aufgeführt.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme
auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam
für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Die in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.