SLK Unterhalts- und Glasreinigung Schulen im SLK Referenznummer der Bekanntmachung: 0058/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlsplatz 37
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salzlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
SLK Unterhalts- und Glasreinigung Schulen im SLK
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten des Salzlandkreises
Unterhalts- und Grundreinigung Bereich SBK/Calbe.
Salzlandkreis
— Gymnasium „Friedrich Schiller";
— Sekundarschule „J. G. Herder" Schulgebäude;
— Sekundarschule „J. G. Herder" Turnhalle;
— Förderschule „J. H. Pestalozzi" Haupt- und Verwaltungsgebäude;
— Förderschule „J. H. Pestalozzi" Nebengebäude;
— Förderschule „J. H. Pestalozzi" Turnhalle;
— Förderschule „Lindenstraße";
— Sekundarschule „Am Lerchenfeld" Schulgebäude;
— Sekundarschule „Am Lerchenfeld" Turnhalle;
— Sekundarschule „Maxim Gorki" Schulgebäude;
— Sekundarschule „Maxim Gorki" Turnhalle;
— „Berufsbildende Schulen Schönebeck (Elbe)" Hauptgebäude;
— „Berufsbildende Schulen Schönebeck (Elbe)" Werkstatt;
— „Berufsbildende Schulen Schönebeck (Elbe)" Turnhalle;
— Gymnasium „Dr. Carl Hermann";
— Schönebeck (Elbe) Hauptgebäude;
— Gymnasium „Dr. Carl Hermann";
— Schönebeck (Elbe) Turnhalle;
— Wohnheim.
Optionale Verlängerung um 12 Monate
Optionale Verlängerung um 12 Monate
Unterhalts- und Grundreinigung Bereich BBG/Staßfurt
— Förderschule „J. H. Pestalozzi" Schulgebäude;
— Förderschule „J. H. Pestalozzi" Aula;
— Sekundarschule Förderstedt;
— Sekundarschule „Hermann Kasten" Staßfurt;
— Förderschule „J. H. Pestalozzi" Schulgebäude;
— Förderschule „J. H. Pestalozzi" Turnhalle;
— Sekundarschule „Campus Technicus" Haus 1;
— Sekundarschule „Campus Technicus" Turnhalle;
— Sekundarschule „Campus Technicus" Langhaus;
— Sekundarschule „Campus Technicus" Haus 2;
— Berufsbildende Schulen Schönebeck (Elbe);
— Außenstelle Bernburg Schulgebäude.
Optionale Verlängerung um 12 Monate.
Optionale Verlängerung um 12 Monate.
Glasreinigung Bereich SBK/Calbe
— Gymnasium „Friedrich Schiller";
— Sekundarschule „J. G. Herder" Schulgebäude;
— Sekundarschule „J. G. Herder" Turnhalle;
— Förderschule „J. H. Pestalozzi" „Haupt- und Verwaltungsgebäude Nebengebäude";
— Förderschule „J. H. Pestalozzi" Turnhalle;
— Förderschule „Lindenstraße";
— Sekundarschule „Am Lerchenfeld" Schulgebäude;
— Sekundarschule „Am Lerchenfeld" Turnhalle;
— Sekundarschule „Maxim Gorki" Schulgebäude;
— Sekundarschule „Maxim Gorki" Turnhalle;
— Berufsbildende Schulen Schönebeck (Elbe) „Hauptgebäude Werkstatt";
— Berufsbildende Schulen Schönebeck (Elbe) Turnhalle;
— „Gymnasium" „Dr. Carl Hermann" „Schönebeck (Elbe)" „Hauptgebäude Turnhalle";
— Wohnheim.
Optionale Verlängerung um 12 Monate.
Optionale Verlängerung um 12 Monate.
Glasreinigung Bereich BBG/Staßfurt
— Förderschule „J. H. Pestalozzi" Schulgebäude;
— Förderschule „J. H. Pestalozzi" Aula;
— Sekundarschule Förderstedt;
— Sekundarschule „Hermann Kasten" Staßfurt;
— Förderschule „J. H. Pestalozzi" „Schulgebäude Turnhalle";
— Sekundarschule „Campus Technicus" Haus 1;
— Sekundarschule „Campus Technicus" „Langhaus Turnhalle";
— Sekundarschule „Campus Technicus" Haus 2;
— „Berufsbildende Schulen Schönebeck (Elbe) Außenstelle Bernburg" Außenstelle Bernburg.
Optionale Verlängerung um 12 Monate.
Optionale Verlängerung um 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) gefordert. Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§ 48 Abs. 2 VgV). Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch Vorlage der im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben, sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht.
Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach § 21des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren, mittels Vordruck in den Ausschreibungsunterlagen; und darüber, dass der gemäß Nr. 9 b) geforderte und vorgelegte Registerauszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt; Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit.
Eine vollständige Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) oder bei Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung; Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 VgV)
Zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung; Eigenerklärung oder Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 VgV) mit folgenden Mindestdeckungssummen:
— 5 Millionen EUR pauschal bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden;
— [Betrag gelöscht] EUR bei Schlüsselverlustschäden (Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage (inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.);
— [Betrag gelöscht] EUR bei Bearbeitungsschäden.
Erklärung des Unternehmens für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technische Ausrüstung (§ 46 Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck; Erklärung zur Umsetzung der betrieblichen Qualitätssicherung (§ 46 Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck. Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge für die geforderten Leistungen in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts, der Jahresreinigungsfläche sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers sowie dazugehörige Ansprechpartner und Telefonnummern. Beachtung der ILO — Kernarbeitsnormen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
[...],
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das Evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber über seinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 / 514-1529
Fax: +49 345 / 514-1115