Sanierung der Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2 Referenznummer der Bekanntmachung: B19N01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 19
Ort: Naumburg/Saale
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vereinigtedomstifter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen für Architekten und Ingenieure gemäß HOAI 2013 § 34 mit Zusatzleistung Bestandsaufnahme Neuer Steinweg 2; § 51 und § 55; Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanz.
Die Bebauung des Domplatzes geht bis in das 12. Jahrhundert zurück. Bei dem Gebäudekomplex des Neuen Steinwegs 1 + 2 zeugen hochmittelalterliche Keller von einer im Brand von 1532 möglicherweise verloren gegangenen Vorgängerbebauung, wahrscheinlich ein Vikariatshaus. Das heutige Gebäude ist quellenmäßig erstmals 1655 in einem Protokoll des Domkapitels erfasst. Es folgen nach Verkauf im 17. Jahrhundert der Rückkauf des Gebäudes 1905 mit Unterbringung einer Dienstwohnung für den Schließkirchner. Davon kündet der Schriftzug „Domkirchner“. Die Gebäude wurden in den letzten Jahren für Wohnzwecke genutzt.
Zurzeit sind beide Häuser unbewohnt.
Nach dem Erlangen des Welterbetitels für den Naumburger Dom soll in der benachbarten Bischofskurie das Welterbezentrum eingerichtet werden. Die angrenzenden Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2 sollen für eine Wohnnutzung saniert und hergerichtet werden.
Die Außenanlagen für den Neuen Steinweg 1 + 2 werden im Projekt Wiederherstellung der Gartenanlage Bischofsgarten überplant.
Alle Lose
Architektenleistung nach § 34 HOAI für Gebäude und Innenräume mit Zusatzleistung Bestandsaufnahme Neuer Steinweg 2
Sanierung der Gebäude
Neuer Steinweg 1 und 2 in Naumburg
Neuer Steinweg 1 u. 2
06618 Naumburg
Die Bebauung des Domplatzes geht bis in das 12. Jahrhundert zurück. Bei dem Gebäudekomplex des Neuen Steinwegs 1 + 2 zeugen hochmittelalterliche Keller von einer im Brand von 1532 möglicherweise verloren gegangenen Vorgängerbebauung, wahrscheinlich ein Vikariatshaus. Das heutige Gebäude ist quellenmäßig erstmals 1655 in einem Protokoll des Domkapitels erfasst. Es folgen nach Verkauf im 17. Jahrhundert der Rückkauf des Gebäudes 1905 mit Unterbringung einer Dienstwohnung für den Schließkirchner. Davon kündet der Schriftzug „Domkirchner“. Die Gebäude wurden in den letzten Jahren für Wohnzwecke genutzt. Zurzeit sind beide Häuser unbewohnt.
Geplante Nutzung
Nach dem Erlangen des Welterbetitels für den Naumburger Dom soll in der benachbarten Bischofskurie das Welterbezentrum eingerichtet werden. Die angrenzenden Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2 sollen für eine Wohnnutzung saniert und hergerichtet werden.
Die Außenanlagen für den Neuen Steinweg 1 + 2 werden im Projekt Wiederherstellung der Gartenanlage Bischofsgarten überplant.
Neuer Steinweg 1:
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Erdgeschoss, 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss und Dachgeschoss. Das Gebäude ist teilunterkellert. Zum Gebäude gehört ein zweigeschossiger Anbau. Das Gebäude steht leer und ist stark sanierungsbedürftig. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Erdgeschoss: Das Erdgeschoss soll so umgebaut werden, dass 2 kleine Wohnungen entstehen.
1.Obergeschoss: Das 1. Oberschoss soll zur Nutzung für eine große Wohnung umgebaut werden.
2. Obergeschoss: Das 2. Obergeschoss soll zur Nutzung von einer Wohnung umgebaut werden.
Neuer Steinweg 2:
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Erd-, Ober- und Dachgeschoss und einem eingeschossigen Anbau. Das Gebäude ist teilunterkellert. Das Gebäude steht leer und ist stark sanierungsbedürftig. Bestandsunterlagen für dieses Objekt existieren nicht. Deshalb können auch keine genauen Angaben über die Geschossflächen gemacht werden (ca. 124 m2). Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Der Neue Steinweg 2 soll zu einem Einfamilienhaus umgebaut werden. Im Erdgeschoss sollen das Bad und die Küche und im Obergeschoss die Wohnräume angeordnet werden.
Das Vorhaben soll mit Mitteln aus dem Sofortprogramm des Bundes zur Unterstützung des Strukturwandels in Braunkohlegebieten 2019 bis 2021 gefördert werden.
Die voraussichtliche Dauer für die Leistungsstufe 1 beträgt ca. drei Monate.
Die voraussichtliche Dauer der Leistungsstufe 2, wenn sie beauftragt wird, beträgt ca. zwölf Monate.
Die Leistungsphase 9 für die Dauer der Gewährleistung: fünf Jahre nach Abnahme.
Nach III 1 und III 2. Bei objektiver Gleichheit der Bewerber erfolgt die Auswahl nach § 75 Abs. (6) VgV.
Der Auftrag wird stufenweise ausgeschrieben: Stufe 1: Leistungsphasen 2-3 nach § 34 HOAI mit Zusatzleistung Bestandsaufnahme Neuer Steinweg 2.
Stufe 2: Leistungsphasen 4-9 nach § 34 HOAI.
Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
Sanierung der Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2 in Naumburg Neuer Steinweg 1 u. 2 06618 Naumburg
Die Bebauung des Domplatzes geht bis in das 12. Jahrhundert zurück. Bei dem Gebäudekomplex des Neuen Steinwegs 1 + 2 zeugen hochmittelalterliche Keller von einer im Brand von 1532 möglicherweise verloren gegangenen Vorgängerbebauung, wahrscheinlich ein Vikariatshaus. Das heutige Gebäude ist quellenmäßig erstmals 1655 in einem Protokoll des Domkapitels erfasst. Es folgen nach Verkauf im 17. Jahrhundert der Rückkauf des Gebäudes 1905 mit Unterbringung einer Dienstwohnung für den Schließkirchner. Davon kündet der Schriftzug "Domkirchner". Die Gebäude wurden in den letzten Jahren für Wohnzwecke genutzt. Zurzeit sind beide Häuser unbewohnt.
Geplante Nutzung
Nach dem Erlangen des Welterbetitels für den Naumburger Dom soll in der benachbarten Bischofskurie das Welterbezentrum eingerichtet werden. Die angrenzenden Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2 sollen für eine Wohnnutzung saniert und hergerichtet werden.
Die Außenanlagen für den Neuen Steinweg 1 + 2 werden im Projekt Wiederherstellung der Gartenanlage Bischofsgarten überplant.
Neuer Steinweg 1:
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Erdgeschoss, 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss und Dachgeschoss. Das Gebäude ist teilunterkellert. Zum Gebäude gehört ein zweigeschossiger Anbau. Das Gebäude steht leer und ist stark sanierungsbedürftig. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Erdgeschoss: Das Erdgeschoss soll so umgebaut werden, dass 2 kleine Wohnungen entstehen.
1.Obergeschoss: Das 1. Oberschoss soll zur Nutzung für eine große Wohnung umgebaut werden.
2. Obergeschoss: Das 2. Obergeschoss soll zur Nutzung von einer Wohnung umgebaut werden.
Neuer Steinweg 2:
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Erd-, Ober- und Dachgeschoss und einem eingeschossigen Anbau. Das Gebäude ist teilunterkellert. Das Gebäude steht leer und ist stark sanierungsbedürftig. Bestandsunterlagen für dieses Objekt existieren nicht. Deshalb können auch keine genauen Angaben über die Geschossflächen gemacht werden (ca. 124 qm). Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Der Neue Steinweg 2 soll zu einem Einfamilienhaus umgebaut werden. Im Erdgeschoss sollen das Bad und die Küche und im Obergeschoss die Wohnräume angeordnet werden.
Das Vorhaben soll mit Mitteln aus dem Sofortprogramm des Bundes zur Unterstützung des Strukturwandels in Braunkohlegebieten 2019 bis 2021 gefördert werden.
Die voraussichtliche Dauer für die Leistungsstufe 1 beträgt ca. 3 Monate.
Die voraussichtliche Dauer der Leistungsstufe 2, wenn sie beauftragt wird, beträgt ca. 8 Monate.
Nach III 1 und nach III 2. Bei objektiver Gleichheit der Bewerber erfolgt die Auswahl nach § 75 Abs. (6) VgV.
Der Auftrag wird stufenweise ausgeschrieben. Stufe 1: Leistungsphasen 2-3 nach § 51 HOAI.
Stufe 2: Leistungsphasen 4-6 nach § 51 HOAI
Leistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Anlagengruppen 1,2,4,5 und § 55 HOAI mit Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanz nach § 3 abs. 1 i.V. m. Anlage 1 Punkt 1.2.3 HOAI
Sanierung der Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2 in Naumburg Neuer Steinweg 1 u. 2 06618 Naumburg
Die Bebauung des Domplatzes geht bis in das 12. Jahrhundert zurück. Bei dem Gebäudekomplex des Neuen Steinwegs 1 + 2 zeugen hochmittelalterliche Keller von einer im Brand von 1532 möglicherweise verloren gegangenen Vorgängerbebauung, wahrscheinlich ein Vikariatshaus. Das heutige Gebäude ist quellenmäßig erstmals 1655 in einem Protokoll des Domkapitels erfasst. Es folgen nach Verkauf im 17. Jahrhundert der Rückkauf des Gebäudes 1905 mit Unterbringung einer Dienstwohnung für den Schließkirchner. Davon kündet der Schriftzug "Domkirchner". Die Gebäude wurden in den letzten Jahren für Wohnzwecke genutzt. Zurzeit sind beide Häuser unbewohnt.
Geplante Nutzung
Nach dem Erlangen des Welterbetitels für den Naumburger Dom soll in der benachbarten Bischofskurie das Welterbezentrum eingerichtet werden. Die angrenzenden Gebäude Neuer Steinweg 1 und 2 sollen für eine Wohnnutzung saniert und hergerichtet werden.
Die Außenanlagen für den Neuen Steinweg 1 + 2 werden im Projekt Wiederherstellung der Gartenanlage Bischofsgarten überplant.
Neuer Steinweg 1:
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Erdgeschoss, 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss und Dachgeschoss. Das Gebäude ist teilunterkellert. Zum Gebäude gehört ein zweigeschossiger Anbau. Das Gebäude steht leer und ist stark sanierungsbedürftig. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Erdgeschoss: Das Erdgeschoss soll so umgebaut werden, dass 2 kleine Wohnungen entstehen.
1.Obergeschoss: Das 1. Oberschoss soll zur Nutzung für eine große Wohnung umgebaut werden.
2. Obergeschoss: Das 2. Obergeschoss soll zur Nutzung von einer Wohnung umgebaut werden.
Neuer Steinweg 2:
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Erd-, Ober- und Dachgeschoss und einem eingeschossigen Anbau. Das Gebäude ist teilunterkellert. Das Gebäude steht leer und ist stark sanierungsbedürftig. Bestandsunterlagen für dieses Objekt existieren nicht. Deshalb können auch keine genauen Angaben über die Geschossflächen gemacht werden (ca. 124 qm). Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Der Neue Steinweg 2 soll zu einem Einfamilienhaus umgebaut werden. Im Erdgeschoss sollen das Bad und die Küche und im Obergeschoss die Wohnräume angeordnet werden.
Das Vorhaben soll mit Mitteln aus dem Sofortprogramm des Bundes zur Unterstützung des Strukturwandels in Braunkohlegebieten 2019 bis 2021 gefördert werden.
Die voraussichtliche Dauer für die Leistungsstufe 1 beträgt ca. 3 Monate.
Die voraussichtliche Dauer der Leistungsstufe 2, wenn sie beauftragt wird, beträgt ca. 12 Monate.
Die Leistungsphase 9 für die Dauer der Gewährleistung: 5 Jahre nach Abnahme.
Nach III 1 und nach III 2. Bei objektiver Gleichheit der Bewerber erfolgt die Auswahl nach § 75 Abs. (6) VgV.
Der Auftrag wird stufenweise ausgeschrieben. Stufe 1: Leistungsphasen 2-3 nach § 55 HOAI.
Stufe 2: Leistungsphasen 4-9 nach § 55 HOAI.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ziffer 1 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB, Formblatt "Erklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen und zur Selbstreinigung" (Anlage 6).
Einmalige Einreichung für alle Lose, auf die sich das Unternehmen bewirbt, reicht aus.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen.
5.8.1.2 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und sonstige Voraussetzungen:
Ziffer 2 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
Aktueller Handels- und/oder Berufsregisterauszug gemäß § 44 Abs. 1 VgV oder alternativer Nachweis bzw. Ausbildungs- und Studiennachweis, Formblatt "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" (Anlage 9).
Los 1:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu wer-den) benennen.
Als Nachweise werden akzeptiert:
Eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
Bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtli-nie wird ausdrücklich hingewiesen;
Der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Los 2:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu wer-den) benennen.
Als Nachweis werden akzeptiert:
Eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
Bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtli-nie wird ausdrücklich hingewiesen;
Der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Alternativ wird zugelassen, wer über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung verfügt; auf die Bauvorlageberechtigung kommt es dann nicht an.
Als Nachweis wird akzeptiert:
Eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste qualifizierter Tragwerksplaner der jeweils zuständigen Architekten- bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 65 Abs. 4 S. 8 i.Vm. § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
Der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Los 3:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu wer-den) benennen.
Als Nachweise werden akzeptiert:
Bei Architekten: eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in der-selben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;
Bei Ingenieuren: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber oder den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen, aus denen sich die Berechtigung der betreffenden Person ergibt, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach dem Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 2009, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2016 (GVBl. LSA S. 360), zu führen; das Ge-setz referenziert auch die Vorgaben für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen, die alternativ nachzuweisen sind;
Bei juristischen Personen - zusätzlich zu den Studien- und Ausbildungsnach-weisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;
Der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Ziffer 3 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
Eigenerklärung im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern, Formblatt "Verzeichnis der Unterauftragnehmer" (Anlage 5).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Ziffer 4 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
Eigenerklärung im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft, Formblatt "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" (Anlage 4).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung für jeden der Unternehmensträger, also für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, auszufüllen und von der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Ziffer 8 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz für die Jahre 2017, 2018 und 2019, Formblatt „Erklärung zu den Jahresumsätzen 2017, 2018 und 2019“ (Anlage 14). Der Mindestjahresdurchschnittsumsatz als Mindestanforderung beträgt für
— Los 1: [Betrag gelöscht] EUR netto;
— Los 2: [Betrag gelöscht] EUR netto;
— Los 3: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Im Falle eines vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres ist der Beginn des Geschäftsjahres in 2016 „monatsscharf“ anzugeben und davon ausgehend auf die entsprechenden Geschäftsjahre 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 abzustellen.
Einmalige Einreichung für alle Lose, auf die sich das Unternehmen bewirbt, reicht aus.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften wird der Mindestjahresdurchschnittsumsatz jedes beteiligten Unternehmensträgers addiert.
Ziffer 9 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Erklärung, im Falle des Zuschlages eine solche mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen, Formblatt „Erklärung zur Haftpflichtversicherung“ (Anlage 15).
Deckungsumfang der Berufs- und der Betriebshaftpflichtversicherung, Deckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR netto (Personenschäden) und [Betrag gelöscht] EUR netto (Sach- und Vermögensschäden) und jeweils zweifache Ausschöpfung als Mindestanforderung.
Zur Erläuterung: Die Haftpflichtversicherung muss
— eine Architekten-Berufs- und eine Architekten-Betriebshaftpflichtversicherung,
— mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Sach- und Vermögenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
— wobei die jeweiligen Deckungssummen je Versicherungsjahr zweifach ausgeschöpft werden können,
beinhalten.
Einmalige Einreichung für alle Lose, auf die sich das Unternehmen bewirbt, reicht aus.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen.
Ziffer 10 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
Eigenerklärung zum Sicherheitsmanagement, Formblatt „Erklärung zum Sicherheitsmanagement“ (Anlage 16).
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen.
Ziffer 11 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Soweit erforderlich: Eigenerklärung des Drittunternehmens, die Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im angegebenen Umfang zur Verfügung zu stellen, Formblatt „Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung des Unterauftragnehmers bzw. des die Eignung verleihenden Unternehmens“ (Anlage 7)
Ziffer 12 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Drei Eigenerklärungen, die je eine Unternehmensreferenz behandeln.
Für jedes Los einzeln einzureichen, also drei Eigenerklärungen bei einer Bewerbung auf ein Los, sechs Eigenerklärungen bei einer Bewerbung auf zwei Lose etc.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers sind die Eigenerklärungen vom Unterauftragnehmer auszufüllen und abzugeben (und vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen), wenn und soweit der Unterauftragnehmer Leistungsteile für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erbringt.
Bei einer Bewerbergemeinschaft und Eignungsleihe eines einzelnen Mitglieds an die Bewerbergemeinschaft sind die Eigenerklärungen vom betreffenden Mitglied auszufüllen und abzugeben (und vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen). Im Übrigen sind die aus der Zeile "Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe" in der Übersicht unter Ziffer 5.6.6 der Bewerbungsbedingungen ersichtlichen Vorgaben einschlägig.
Zur Erläuterung der Anforderungen an die Eigenerklärungen:
— Jede Unternehmensreferenz wird gewertet gemäß dem unter Ziffer 5.9.2 dieser Bewerbungsbedingungen, gemäß den aus Anlage 17 („Wertungsschema zu Ziffer 12 der Eignungsmatrix“) der Bewerbungsbedingungen ersichtlichen Erläuterungen und gemäß den folgenden Maßgaben.
— Jede Unternehmensreferenz muss die folgenden Anforderungen erfüllen. Erfüllt sie sie nicht, wird die betreffende Unternehmensreferenz nicht gewertet:
— Für jede Unternehmensreferenz ist das Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“ (Anlage 18) zu verwenden.
— Es muss sich um in den letzten sieben Geschäftsjahren (2013-2019) erbrachte Leistungen handeln. D. h., der Leistungsbeginn muss an oder nach dem 1. Januar 2013 liegen und das Leistungsende am oder vor dem 31. Dezember 2019.
— Anzugeben sind die sich aus dem Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“ (Anlage 18) ergebenden geforderten Angaben. Die einzelnen Referenzprojekte können mit ergänzenden, aussagekräftigen Unterlagen auf maximal zwei einseitig bedruckten DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend zu den Angaben im Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“ (Anlage 18) dargestellt werden.
— Die Unternehmensreferenzen können von demselben Auftraggeber oder von verschiedenen Auftraggebern stammen.
Los 1:
— Mindestens eines der Referenzprojekte muss ein Gebäude betreffen, das zum Zeitpunkt der Beauftragung mit dem Referenzprojekt ein Baualter von mindestens 300 Jahren hatte und das nach internationalen, inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften oder Verwaltungsverfahren von besonderer geschichtlicher, archäologischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, sozialer oder technischer Bedeutung ist (Mindestanforderung).
Los 2:
— Mindestens eines der Referenzprojekte muss ein Gebäude betreffen, das zum Zeitpunkt der Beauftragung mit dem Referenzprojekt ein Baualter von mindestens 300 Jahren hatte und das nach internationalen, inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften oder Verwaltungsverfahren von besonderer geschichtlicher, archäologischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, sozialer oder technischer Bedeutung ist (Mindestanforderung).
Los 3:
— Mindestens eines der Referenzprojekte muss ein Gebäude betreffen, das zum Zeitpunkt der Beauftragung mit dem Referenzprojekt ein Baualter von mindestens 100 Jahren hatte und das nach internationalen, inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften oder Verwaltungsverfahren von besonderer geschichtlicher, archäologischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, sozialer oder technischer Bedeutung ist (Mindestanforderung).
Die Unternehmensreferenzen können von demselben Auftraggeber oder von verschiedenen Auftraggebern stammen.
Wegen Details wird auf III 1.1) der Bekanntmachung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Forts. der Eignung:
Ziffer 5 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
Eigenerklärung zum Datengeheimnis und zur Wahrung der Vertraulichkeit im Vergabeverfahren, Formblatt „Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses und der Vertraulichkeit“ (Anlage 8).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen.
Ziffer 6 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
Eigenerklärung „Ergänzende Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt zu den §§ 12, 17 und 18“ (Anlage 10).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unterauftragnehmer einzureichen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft reicht die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, abzugeben mit Wirkung für und gegen die Bewerbergemeinschaft, aus.
Eigenerklärung „Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation“ (Anlage 11).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unterauftragnehmer einzureichen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft reicht die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, abzugeben mit Wirkung für und gegen die Bewerbergemeinschaft, aus.
Eigenerklärung „Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)“ (Anlage 12).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Eigenerklärung „Tariftreue und Entgeltgleichheit“ (Anlage 13).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unterauftragnehmer einzureichen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft reicht die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, abzugeben mit Wirkung für und gegen die Bewerbergemeinschaft, aus.
Ziffer 7 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
Unternehmensdarstellung des Bewerbers möglichst unter Berücksichtigung der Geschäftsfelder, in denen der Bewerber tätig ist, der Geschäftsentwicklung der letzten Jahre, der Personalentwicklung, der Beteiligungsverhältnisse, der Verflechtungen mit anderen Unternehmensträgern und der Unternehmensverträge mit Registerpublizität, soweit jene eine Ergebnisabführung und/oder Beherrschung vorsehen. Insgesamt nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten.
Einmalige Einreichung für alle Lose, auf die sich das Unternehmen bewirbt, reicht aus.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK1DA9N
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 [beachten!] Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Domplatz 19
Ort: Naumburg
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
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Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.vereingtedomstifter.de