HWSB Stadt Bernburg (Saale) Talstadt Referenznummer der Bekanntmachung: HWSB BBG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bernburg
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bernburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Stadt Bernburg (Saale) Talstadt
— Hochwasserschutzwände als stationäre Hochwasserschutzanlagen;
— Fluttore und Dammbalkenverschlüsse als mobile Hochwasserschutzanlagen;
— Höherlegung und Umgestaltung eines Kreuzungsbereiches.
Bernburg (Saale)
Das letzte Hochwasserereignis des Jahres 2013 zeigte, dass die Talstadt der Stadt Bernburg(Saale) einen unzureichenden Schutz vor extremen Hochwasserereignissen (HQ 100) hat. Das Wasser der Saale lief in die Bebauung der Talstadt.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind die Leistungen der Planung von Ingenieurbauwerken §43 i.V.m. Anlage 12.1 HOAI. Die Planung der Ingenieurbauwerke umfasst die Leistungsphasen 2-9. Als besondere Leistungen kommen hinzu die Erstellung und Fortschreibung einer ZBau und die Mitwirkung bei der Erarbeitung der Zwischenverwendungsnachweise und des Endverwendungsnachweises sowie der Mittelabruf, Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungs- bzw. Finanzierungsplanes, Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit, Hydraulische 2D-Vorfluterberechnung, Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen, Örtliche Bauüberwachung (LPH 8) gemäß Anlage 12.1 HOAI, mindestens 3 Ortstermine wöchentlich und als besondere Leistungen zur LPH 9 - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen. Geplant ist für die Planung der Ingenieurbauwerke eine stufenweise Beauftragung beginnend mit Stufe 1: LPH 2-4; Stufe 2: LPH 5-8; Stufe 3: LPH 9.
Ebenfalls Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung §45 i. V. m. Anlage 13.1 HOAI. Die Planung der Verkehrsanlagen umfasst die Leistungsphasen 2-9. Als besondere Leistungen kommen hinzu die Erstellung und Fortschreibung einer ZBau und die Mitwirkung bei der Erarbeitung der Zwischenverwendungsnachweise und des Endverwendungsnachweises sowie der Mittelabruf, Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungs- bzw. Finanzierungsplanes, Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit, Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen, Örtliche Bauüberwachung (LPH 8) gemäß Anlage 13.1 HOAI, mindestens 3 Ortstermine wöchentlich und als besondere Leistungen zur LPH 9 – Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
Geplant ist für die Verkehrsanlagenplanung eine stufenweise Beauftragung beginnend mit Stufe 1: LPH 2-4; Stufe 2: LPH 5-8; Stufe 3: LPH 9.
Hinzu kommt die Tragwerksplanung § 49 i. V. m. Anlage 14.2 HOAI. Geplant ist für die Tragwerksplanung eine stufenweise Beauftragung beginnend mit Stufe 1: LPH 2-4; Stufe 2: LPH 5-6.
Stufenweise Beauftragung:
— Ingenieurbauwerke: jeweils die Grundleistungen nach § 43 HOAI: Stufe 1-LPH 2-4; Stufe 2-LPH 5-8; Stufe 3-LPH 9;
— Verkehrsanlagenplanung: jeweils die Grundleistungen nach § 47 HOAI: Stufe 1 LPH 2-4; Stufe 2-LPH 5-8; Stufe 3-LPH 9;
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke: jeweils die Grundleistungen nach § 51 HOAI: Stufe 1 LPH 2-4; Stufe 2-LPH 5-6.
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB Stadt Bernburg (Saale) Talstadt
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39124
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in Formblättern abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter können als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Die Formblätter sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen.
Unterlagen die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2) Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3) Etwaige Fragen zum Angebot sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3) – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen
Werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar.
4) Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Kosten für die Angebotserstellung sowie ggf. die Teilnahme an Aufklärungsgesprächen bei der Stadt Bernburg werden nicht erstattet.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.