Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 30 – Frischöl- und Altöllagertanks mit Pumpstationen und Rohrleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: T-92 / 32 / 2020 (B)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Selauer Straße 28
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de/de/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 30 – Frischöl- und Altöllagertanks mit Pumpstationen und Rohrleitungen
Neubau Busbetriebshof Zeitz
Los 30 – Frischöl- und Altöllagertanks mit Pumpstationen und Rohrleitungen.
Busbetriebshof Zeitz
Auf den Gebinden 40
06712 Zeitz
Neubau Mehrzweckhalle incl. Verwaltungsgebäude sowie bauliche Außenanlagen und Nebenanlagen
Busbetriebshof Zeitz
Los 30 – Frischöl- und Altöllagertanks mit Pumpstationen und Rohrleitungen
Die Frischöl- und Altölsammeltanks inkl. der zugehörigen Pumpstationen werden im Öllagerraum aufgestellt. Der Öllageraum (Bereich Achse D-E/04-05) wird durch einen metallischen Gitterzaun zum restlichen Bereich abgegrenzt. Die Befüllung der Frischölbehälter und die Entleerung des Altölbehälters erfolgt mit Tanklastfahrzeugen, die die Spur 1 benutzen (Achse 05-06). Die Befüllung und Entleerung erfolgt über die vom Tanklastfahrzeug mitgeführten Schläuche. Entsprechende Befüll-/Entleeranschlüsse samt gesetzlich notwendiger Sicherheitseinrichtungen sind an allen Ölbehältern vorzusehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung im Handelsregister bzw. Eintragung in das Berufsregister oderGewerbeanmeldung.
— Umsatz über vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
— 3 Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre über vergleichbare Aufträge mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Auftragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
—— des Finanzamtes;
—— mindestens einer Krankenkasse;
—— der Berufsgenossenschaft.
— Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben der Deckungssummen.
Ersatzweise kann hier die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Die Nachweise werden dann gesondert abgefordert.
Siehe auch den Vergabeunterlagen beiliegende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise.
— Formblatt 221/222 – Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222;
— Formblatt 233 – Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen – sofern erforderlich;
— Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – sofern erforderlich;
— Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen – sofern erforderlich;
— Anlage 1 (zu §2) Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit;
— Anlage 2 (zu §2) Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
— Anlage 3 (zu §2) Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation;
— Anlage 6 (zu §2) Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A.
Siehe auch den Vergabeunterlagen beiliegende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise.
Abschnitt IV: Verfahren
— § 53 Abs. 1 VgV – Bieter übermitteln ihre Angebote in elektronischer Form;
— § 55 Abs. 2 VgV – Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen müssen bis zum 30.6.2020, 14.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 2 Nr. 4 GWB).