Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 27 — Grubeneinstiege, Grubenbrücken Referenznummer der Bekanntmachung: T-92 / 29 / 2020 (B)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Selauer Straße 28
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de/de/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 27 — Grubeneinstiege, Grubenbrücken
Neubau Busbetriebshof Zeitz
Los 27 — Grubeneinstiege, Grubenbrücken.
Busbetriebshof Zeitz
Auf den Gebinden 40
06712 Zeitz
Neubau Mehrzweckhalle incl. Verwaltungsgebäude sowie bauliche Außenanlagen und Nebenanlagen
Busbetriebshof Zeitz
Los 27 — Grubeneinstiege, Grubenbrücken
Grubeneinstiege, ausgeführt als klappbare Treppen für den Zugang in die Reparatur-Grube Spur 2 und der Diagnose-Grube Spur 4. Der klappbare Einstieg mit Stufen für den Zugang in die Reparatur-Grube 2 muss speziell im Bereich des Altölsammelbehälters samt Altölpumpe (Bereich Achse 06-07/E-F) genau auf die örtlichen, d. h. räumlichen Verhältnisse angepasst werden. Ein freier Zugang zum Altölsammelbehälter samt Pumpe muss zu Reparatur- und Wartungszwecken im ausgeklappten Zustand der Treppe möglich sein.
Die Grubenbrücken dienen der sicheren Überquerung der Reparaturgruben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung im Handelsregister bzw. Eintragung in das Berufsregister oderGewerbeanmeldung.
— Umsatz über vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
— 3 Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre über vergleichbare Aufträge mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Auftragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
—— des Finanzamtes;
—— mindestens einer Krankenkasse;
—— der Berufsgenossenschaft.
— Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben der Deckungssummen.
Ersatzweise kann hier die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Die Nachweise werden dann gesondert abgefordert.
Siehe auch den Vergabeunterlagen beiliegende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise.
Formblatt 221/222 – Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
Formblatt 233 – Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen – sofern erforderlich
Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – sofern erforderlich
Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen – sofern erforderlich
Anlage 1 (zu §2) Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
Anlage 2 (zu §2) Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
Anlage 3 (zu §2) Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
Anlage 6 (zu §2) Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A.
Siehe auch den Vergabeunterlagen beiliegende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise.
Abschnitt IV: Verfahren
— § 53 Abs. 1 VgV – Bieter übermitteln ihre Angebote in elektronischer Form;
— § 55 Abs. 2 VgV – Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen müssen bis zum 30.6.2020, 14.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 2 Nr. 4 GWB).