Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 23 — Abgasabsaugung Reparaturspuren Referenznummer der Bekanntmachung: T-92 / 26 / 2020 (B)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Selauer Straße 28
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de/de/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 23 — Abgasabsaugung Reparaturspuren
Neubau Busbetriebshof Zeitz
Los 23 — Abgasabsaugung Reparaturspuren.
Busbetriebshof Zeitz
Auf den Gebinden 40
06712 Zeitz
Neubau Mehrzweckhalle incl. Verwaltungsgebäude sowie bauliche Außenanlagen und Nebenanlagen
Busbetriebshof Zeitz
Los 23 Abgasabsaugung Reparaturspuren
Entlang der beiden Reparaturspuren 1 und 2 (Achsen 06-08/A-F) werden im Boden eingebaute, verschließ- und über fahrbare, abgedeckte Abgasabsaugstellen bodeneben installiert. Pro Achse werden jeweils 5 St. Absaugstellen eingebaut. Anschlussstellen: Die im Boden verlegten Leitungen sind aus PVC-U und nicht Bestandteil dieser Position (bauseitig vorhanden). Die beiden Einzelleitungen DN 150 werden zu einer gemeinsamen Leitung (im Bereich der Achsen 06-08/A-B) mit DN 250 zusammengeführt und über den Kondensatsumpf zum an der Wand auf einer Konsole montierten Radialventilator mit Schalldämmgehäuse verlegt. Die druckseitige Ventilatorleitung wird über eine Dachdurchführung über Dach geführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung im Handelsregister bzw. Eintragung in das Berufsregister oderGewerbeanmeldung.
— Umsatz über vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
— 3 Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre über vergleichbare Aufträge mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Auftragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
—— des Finanzamtes;
—— mindestens einer Krankenkasse;
—— der Berufsgenossenschaft.
— Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben der Deckungssummen.
Ersatzweise kann hier die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Die Nachweise werden dann gesondert abgefordert.
Siehe auch den Vergabeunterlagen beiliegende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise.
Formblatt 221/222 – Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
Formblatt 233 – Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen – sofern erforderlich
Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – sofern erforderlich
Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen – sofern erforderlich
Anlage 1 (zu §2) Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
Anlage 2 (zu §2) Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
Anlage 3 (zu §2) Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
Anlage 6 (zu §2) Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A.
Siehe auch den Vergabeunterlagen beiliegende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise.
Abschnitt IV: Verfahren
— § 53 Abs. 1 VgV – Bieter übermitteln ihre Angebote in elektronischer Form;
— § 55 Abs. 2 VgV – Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen müssen bis zum 30.6.2020, 14.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 2 Nr. 4 GWB).